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Vierte Mittelhaingeraide: Unterschied zwischen den Versionen
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Als weitere Gemeinde forderte [[Duttweiler]] Ansprüche an die Haingeraide ein. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde<ref>siehe dazu XXXX</ref>. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoff die Sachlage bereinigt. | Als weitere Gemeinde forderte [[Duttweiler]] Ansprüche an die Haingeraide ein. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde<ref>siehe dazu XXXX</ref>. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoff die Sachlage bereinigt. | ||
Version vom 14. Juli 2016, 17:30 Uhr
Die IV. Mittelhaingeraide (auch V. Haingeraide[1], 4. Mittelhaingeraide[2]) umfasste die Orte Maikammer-Alsterweiler als Hauptort und Diedesfeld als Aufbewahrungsort der Waldaxt. Kirrweiler stellte den Waldmeister. Der Fläche summierte sich auf 3 023 ha[3]. Auch St. Martin zählte zur IV. Mittelhaingeraide.
Als weitere Gemeinde forderte Duttweiler Ansprüche an die Haingeraide ein. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde[4]. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoff die Sachlage bereinigt.
Im Verlauf der Jahre 1821 bis 1826 wurde die Teilung der IV. Mittelhaingeraide durchgeführt. Als wesentliche Gründe dafür werden der schlechte Zustand des Waldes, die Mängel des Kollektivsystems sowie Neid und Mißgunst der Geraidegenossen benannt[5]. Natürlich spielte auch die grundlegend neue Ausrichtung der Forstverwaltung durch die bayerische Regierung eine Rolle. Im Intelligenzblatt von 1827[6] wird vermerkt, die ehemals herrschaftlichen Wälder leuchteten wie Oasen aus der trostlosen Wüste der Haingeraide hervor. Schon die französische Regierung hatte sich an das Kollektivgut Haingeraide gemacht, indem 1794 strenge Bestimmungen zur Neuordnung des Forstwesens erlassen worden waren[7]. Mit der Säkularisierung ab dem Jahre 1796 wurden die Wälder einem Generaldirektor unterstellt[8]. Nach 1801 (Frieden von Lunéville) wurden Forstkonservationen eingerichtet. Nummer 28 befand sich in Koblenz und war für die linksrheinischen Gebiete zuständig[9]. Ein Koblenz unterstellte Forstinspektion befand sich in Neustadt a.d.W. Die in dieser Zeit enstehenden Streitigkeiten konnten erst mit der Einführung der bayerischen Forstverwaltung beigelegt werden. Ab 1816 wurde dann auch die Teilung der Haingeraiden in Angriff genommen.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Artikel Blatt
- ↑ Frenzel, S. 267
- ↑ Frenzel, Seite 276
- ↑ siehe dazu XXXX
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 266
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
- ↑ Frenzel, Seite 276
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
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Referenzierungen
- ^ Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_1
Seite: Artikel_1
Zitat: Erstlichen sollen alle jahr uff den obgemelten tag zwehn centenmeister gezogen werden, doch alßo, daß ihrer vier seindt, ihe zween alter und zween junger, die da sollen geloben und schweren einem unsers vorgesetzten oberambtmanns zue Kirweyler abgeordnetem ambtßdiener von der gereiden wegen in beysein der vier schulthei9ßen oder in abweßenheit desßen ambtßdieners dem schultheißen zue Maycammer, auch dergleichen die förster, diese hernachgeschriebene ordnung getrewlich zu halten.
Übertragung: Friedmann (2013)
Anmerkung: Regelung zur Wahl der Centenmeister. Es werden zwei neue in einem Jahr gewählt. Allerdings bleiben die im Jahr zuvor gewählten (zween alter) noch im Amt. Sie werden auf die getreue Einhaltung der folgenden Ordnung vereidigt (geloben und schweren).
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Centenmeister · Amtsdiener · Schultheiß · Förster · Ordnung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Vierte Mittelhaingeraide - ^ Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_2
Seite: Artikel_2
Zitat: Item eß sollen auch alle vier wochen zween centenmeister und zween knecht uff den walt gehen bieß uff die Speyerbach und den walt besehen, und ob sie etwas bedeücht, daß dem walt schaden bringen mögt, sollen sie eß den förstern ansagen, daruff achtnehmen und zum besten vorkommen. Und solle ein jeder centenmeister vor seinen umbgang wie dan auch, wan sie umbs nachdienig gehen, iedeßmahl 2 ß 8 d und ein knecht 1 ß 4 d haben.
Übertragung: Friedmann (2013)
Anmerkung: Waldbegang alle vier Wochen durch die zwei Centenmeister und zwei Knecht. Es soll die gesamte Geraide abgegangen werden "biß uff die Speyerbach". Wenn sie etwas feststellen, was dem Wald schaden könnte, sollen sie es den Förstern mitteilen. Jeder Centenmeister erhält dafür 2 Schilling und 2 Pfennig und jeder Knecht 1 Schilling und 4 Pfennige.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Centenmeister · Förster · Ordnung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Vierte Mittelhaingeraide - ^ Wochenblatt Landau (1825)/9
- ^ Wochenblatt Landau (1825)/18