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Version vom 2. November 2018, 18:49 Uhr
Pfennigmeister (auch Reichspfennigmeiser[anm 1]) war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet. Für diese Funktion waren verschiedene Ränge vorgesehen. Die Pfennigmeister waren an unterschiedlichen Institutionen beschäftigt. Die Reichspfennigmeister wurden vom Kaiser direkt ernannt[1].
Am Reichskammergericht in Speyer gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.
| Name | Funktion | Funktion Zusatz | Hat die Funktion Pfennigmeister im Zeitraum | Hat die Funktion Pfennigmeister im Jahr | Hat die Funktion Pfennigmeister im Jahr sagt die Quelle | Hat die Funktion Pfennigmeister Beginn der Amtszeit | Hat die Funktion Pfennigmeister Beginn der Amtszeit sagt die Quelle | Hat die Funktion Pfennigmeister Ende der Amtszeit | Hat die Funktion Pfennigmeister Ende der Amtszeit sagt die Quelle | DienstOrt |
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Fundstellen zu Pfennigmeister
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 2
Reichspfennigmeister
- Matthias Huber / 1551 bis 1584
- Lindenmeier
- Gisbert de Maere / 1659 (vorläufige Bestallung) 1663 (endgültige Ernennung) bis 1672
- Franz Ludwig Huben von Gülcheg / 1673 bis 1678
- Philipp Jacob Krebs / 1678 bis 1732
(Assessor von Sonborn) / 1732
- Itel von Schorlemer / 1733 bis
- Schelver / 1747 bis (ernormen Recess verursacht, der von seinen Anverwandten getilt wurde) (bis hierher mussten zum Amtsantritt 10 000 Gulden Kaution gestellt werden).
- Heinrich von Haan / 1748 (die Kaution wird auf 30 000 Gulden erhöht).
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ DRW - Deutsches Rechtswörterbuch, 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251 "am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister"
Anmerkungen
- ↑ Diese Bezeichnung galt für die direkt durch den Kaiser ernannten Pfennigmeister
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Pfennigmeister gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion, Person nach Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 02.11.2018". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfennigmeister. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfennigmeister ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 29.09.2026 ↑... Seitenanfang
Referenzierungen
- ^ Concepte 1748/Seite793