Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
| (6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{TOCright}}'''{{PAGENAME}}''' ist die erste verbindliche, schriftlich dargelegte Regelung für jeden Geraidegenossen der [[Vierte Mittelhaingeraide|Vierten Mittelhaingeraide]], mithin der Gemeinde [[Maikammer-Alsterweiler]]<ref group=anm>Ebenso gilt die {{PAGENAME}} für die Genossen der anderen Geraidegemeinden, Kirrweiler, Sankt Martin und Diedesfeld</ref>. Sie wurde im Jahre [[1628]], mit Bezug auf eine ursprüngliche Fassung aus dem Jahre [[1577]], verfasst. Vermutlich gab es einen Vorgänger, also vor [[1577]], in Form eines nicht schriftlich dargelegten [[Weistum|Weistums]]. Darauf weist die Formulierung hin: ''"von alters hero dazu verordnet”''[[CiteRef::Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Vorspann]]. <br> | {{TOCright}}'''{{PAGENAME}}''' ist die erste verbindliche, schriftlich dargelegte Regelung für jeden Geraidegenossen der [[Vierte Mittelhaingeraide|Vierten Mittelhaingeraide]], mithin der Gemeinde [[Maikammer-Alsterweiler]]<ref group=anm>Ebenso gilt die {{PAGENAME}} für die Genossen der anderen Geraidegemeinden, Kirrweiler, Sankt Martin und Diedesfeld</ref>. Sie wurde im Jahre [[1628]], mit Bezug auf eine ursprüngliche Fassung aus dem Jahre [[1577]], verfasst. Vermutlich gab es einen Vorgänger, also vor [[1577]], in Form eines nicht schriftlich dargelegten [[Weistum|Weistums]]. Darauf weist die Formulierung hin: ''"von alters hero dazu verordnet”''[[CiteRef::Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Vorspann]]. <br> | ||
| − | + | ||
| + | → Zu den einzelnen Artikeln des Geraidespruchs: [[{{PAGENAME}}/Artikel]]. | ||
==Überlieferung== | ==Überlieferung== | ||
Die aktuell gültige Übertragung stammt aus dem Jahre 2013<ref group=lit>Friedmann (2013), Seite 327ff.</ref>. Zuvor hatte sich u.a. auch [[Johannes Leonhardt]] auszugsweise an der Übertragung versucht<ref group=lit>Leonhardt, Johannes (1928), ’Geschichte von Maikammer=Alsterweiler’, Selbstverlag, Maikammer, (Band/Ausgabe: 1, 216 Seiten). (CMS 125).</ref>. Das "Ordnungspaket" befindet sich im [[Landesarchiv Speyer]] unter der Bezeichnung [[LA Sp D 1 Nr.475]]. | Die aktuell gültige Übertragung stammt aus dem Jahre 2013<ref group=lit>Friedmann (2013), Seite 327ff.</ref>. Zuvor hatte sich u.a. auch [[Johannes Leonhardt]] auszugsweise an der Übertragung versucht<ref group=lit>Leonhardt, Johannes (1928), ’Geschichte von Maikammer=Alsterweiler’, Selbstverlag, Maikammer, (Band/Ausgabe: 1, 216 Seiten). (CMS 125).</ref>. Das "Ordnungspaket" befindet sich im [[Landesarchiv Speyer]] unter der Bezeichnung [[LA Sp D 1 Nr.475]]. | ||
| Zeile 7: | Zeile 8: | ||
Die {{PAGENAME}} beginnt mit einer [[Präambel]]. | Die {{PAGENAME}} beginnt mit einer [[Präambel]]. | ||
{{Zitattext|Text=|Zitierung=}}. | {{Zitattext|Text=|Zitierung=}}. | ||
| − | Es folgen | + | Es folgen 40 Artikel:[[CiteRef::Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel1]] |
| − | [[CiteRef::Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel1]] | ||
| − | |||
==Inhaltliche Aspekte== | ==Inhaltliche Aspekte== | ||
| Zeile 18: | Zeile 17: | ||
Dieser Spruch war auch für [[Alsterweiler]] gültig, obgleich dies nicht explizit erwähnt ist. | Dieser Spruch war auch für [[Alsterweiler]] gültig, obgleich dies nicht explizit erwähnt ist. | ||
| − | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Geraideordnung]] |
{{Nachweise}} | {{Nachweise}} | ||
{{#set: | {{#set: | ||
|ist erwähnt=1577,1628|+sep=, | |ist erwähnt=1577,1628|+sep=, | ||
| − | |Ausstellung=1577 | + | |Ausstellung=1577, 1628|+sep=, |
|liegt im Archiv=Landesarchiv Speyer | |liegt im Archiv=Landesarchiv Speyer | ||
| + | |Aussteller=Wolfgang Heinrich von Weingarten | ||
}} | }} | ||
Aktuelle Version vom 26. Februar 2026, 18:17 Uhr
Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 ist die erste verbindliche, schriftlich dargelegte Regelung für jeden Geraidegenossen der Vierten Mittelhaingeraide, mithin der Gemeinde Maikammer-Alsterweiler[anm 1]. Sie wurde im Jahre 1628, mit Bezug auf eine ursprüngliche Fassung aus dem Jahre 1577, verfasst. Vermutlich gab es einen Vorgänger, also vor 1577, in Form eines nicht schriftlich dargelegten Weistums. Darauf weist die Formulierung hin: "von alters hero dazu verordnet”1.
→ Zu den einzelnen Artikeln des Geraidespruchs: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel.
Überlieferung
Die aktuell gültige Übertragung stammt aus dem Jahre 2013[lit 1]. Zuvor hatte sich u.a. auch Johannes Leonhardt auszugsweise an der Übertragung versucht[lit 2]. Das "Ordnungspaket" befindet sich im Landesarchiv Speyer unter der Bezeichnung LA Sp D 1 Nr.475.
Inhalt in Abschnitten
Die Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 beginnt mit einer Präambel. "Nicht verfügbar.". . Es folgen 40 Artikel:2
Inhaltliche Aspekte
Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 enthält ausschließlich Bestimmungen über das Waldgebiet der Haingeraide.
Übertragung der Urkunde
Dieser Spruch war auch für Alsterweiler gültig, obgleich dies nicht explizit erwähnt ist.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Ebenso gilt die Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 für die Genossen der anderen Geraidegemeinden, Kirrweiler, Sankt Martin und Diedesfeld
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 gehört den Kategorien an: Geraideordnung
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 26.02.2026". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang
Referenzierungen
- ^ Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/Vorspann