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LA Sp D 1 Nr.653: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Urkunde]] trägt den Titel: '''Kaufvertrag zur Klause'''. Es geht dabei um den Verkauf der [[Klause]] im [[Klausental]] bei [[Diedesfeld]]. Die Urkunde gehört zu den Kriegsverlusten des Landesarchivs Speyer. Die im Findbuch dieses Bestandes unter der Nr.1378 aufgeführte Urkunde aus dem Jahr 1573 ist dort nicht in der Ausfertigung nachweisbar, sondern war nur abschriftlich in dem "Salbuch" Nr.58 (fol. 1 f.)" enthalten, das wiederum selbst zu den Kriegsverlusten zählt. Damit ist die Urkunde nicht nachweisbar<ref>Schreiben des Landesarchiv Speyer vom:XXX</ref>.<ref>Weitere Quellen bzw. Nachweise finden sich bei Karmann, Paul (1994) wie folgt: Würth, Heimatbuch Wachenheim, S. 118; Glasschröder, Urk. z. Pfälz. Kgsch. im MA, Nr. 449 - Lagerbuch Kirrweiler</ref>
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Die [[Urkunde]] trägt den Titel: '''Kauffbrieff über 8 Kappen zu Kirrweyler zum Schlößel Kredenburg gehörig de anno 1535'''.  
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==Bestandssituation==
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Bestand D 2 Nummer 504 Unternummer 04. "Bemerkungen: Die Pergamenturkunde wurde 1874/1875 in die Urkundensammlung entnommen, jetzt Best. D 1 Nr. 654<ref>Angaben gemäß www.apertus.rlp.de / was so auch nicht stimmt, denn auf der Kopie der Urkunde ist mit dem Stempel des Landesarchivs der Aufdruck LA SPEYER, D 1 Nr. 653</ref>.
  
 
==Regest==
 
==Regest==
Kaufvertrag zwischen [[Stephan zum Jungen]] und seiner Hausfrau [[Ursula von Dalheim|Ursula geb. von Dalheim]] und [[Moritz von Morschheim|Moritz von Morsheim]] und seiner Frau [[Agnes von Wachenheim]] gen. [[Bühel]], in dem letzterer die [[Kapelle im Klausental|Kirche]] und die [[Klause]] in der [[Hitschbach|Wittschbach]] veräußert.
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Verkauf für "Acht Kappen Gülten" für einen Weingarten in [[Kirrweiler]] an [[Viax von Oberstein]] und [[Margarethe von Thalheim]].
  
 
==Übertragung==
 
==Übertragung==
Quelle: Landesarchiv F2 Nr. 51<ref group=anm>[[Matzinger]]: ggf. auch Nr. 58, wie oben erwähnt.</ref> - Übertragung von Herbert Schneider, Diedesfeld (Februar 2013) - Abschrift der Originalurkunde aus dem Jahr 1573, die zu den Kriegsverlusten zählt.
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<small>Quelle: Landesarchiv </small>
  
 
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Die Clausen in der Witschbach
 
 
Wir, diese nach benannte mit nahmen [[Stephan zum Jungen|Steffan zum Jungen]], und [[Ursula zum Jungen|Ursula von Jungen]], gebohren von [[Dala]], sein eheliche Gemahl an einen, und [[Moritz von Morschheim|Moritz von Morschheimb]], [[Agnes von Morschheim|Agnes von Morschheimb]], gebohren von [[Agens von Wachenheim|Wachtheimb]], genannt [[Agens von Bühel|von Bühel]], sein ehelich Gemahl anderes Theils, bekennen und urkunden hierin offentlich mit diesen Brieff sambtlich und jedes besoder vor uns und unsere Erben und Nachkommen, daß wir zu unseren byeder seits besseren Nutzen und frommen Einhelligkeit mit wohl bedachten Muth ein uffrechten, erbahren, unfortheiligen Tausch und Wechsell mit einander gethan haben, thun auch solches hiermit und in Krafft dieses Brieffs nemblich: Wir [[Steffan zum Jungen]] und [[Ursula von Dala]], sein Gemahl obgemeldt, übergebn, und stellen von freyer Hand zu, unseren freundlichen lieben Schwäger und [Geschwiehen] [[Moritz von Morschheim]], Agnesen seiner Gemahl, ihren Erben und Nachkommen, die [[Klause|Claus in der Witschbach]], in Diedesfelder Gemarckung gelegen mit allen Zugehörungen, Freiheit und Gerechtigkeit, Weidgang, Wasserung, Haubtrecht, Holtz, Weinschänk und Freckell, Buschen, mit Äckern, Wiesen, Kesten, welcker Wein und Geldt Zinsen mit sambt den Glocken, Kelchen und anderen Gezihrdten, so in der Kirchen und Clausen ist, und was wir in Diedesfeldter auch anderer Gemarckung zu der Claußen gehörig fallen gehabt, genossen und gebraucht, und von unseren Schwager und Vatter seligen ererbt, und von unsern Schwägern und Brüder [[Melchior von Dalheim|Melcher]] und [[Hans von Dalheim|Hannß von Dala]], in der Losung zugetheilet worden, und niemandts verpfandt, versetzt, verwent, oder in einigen Weeg beschwert.
 
 
Dergleichen, und herwiderumb so übergeben wir [[Moritz von Morschheim]] und [[Agnes von Wachheim]], genand von Bühel, sein Gemahl, für und und unsere Erben obgedachten unseren Schwager und Geschweyhen Stetffan zum Jung und Ursula von Dala, seiner ehelichen Gemahl, ihren Erben und Nachkommen ein Wiss, wie die gelegen ist zu Alfersheim, in der [Eisgasse], ist frey, ledig, eigen, unversitzt, ohn Verwicken und in alle Weeg ohnbeschwerth gefangen den Ewigen und jezund Waldmannshauser Erben: erstens: ein Wiss, gelegen zu Waltenthumb, die soll unser Schwager und Geschwey, Steffan zum JUngen, und Ursula, sein Gemahl, auch dero Erben brauchen und nießen, dah dergestallt und mit dem Unterschiedt, ob es Sach wärn, dass über kurtz oder lang, wir Moritz von Morschheim und Angnes, sein Gemahl oder unsere Erben können und brechten, Steffan zum Jung, seiner Hausfrauen, und ihren Erben acht Tag ohngedenklich vor St. JÖrgen, des heiligen ritterstag und Marteres 40 Guldten geminer Landtswehrung [  ] Albus von den Gulden gezahlt, soll uff gebührliche Quittirung solcher Weis zu Wltenthum, sambt dem versigleten Brieff darüber, sagende, daß unser Schwager Steffan zum Jungen in Handen han ledig seyn und wiederum ohn maniglichs Eintrag oder Verhindernus, und Moritz von Morschheim, Agnes, seiner Haußfrauen und unsere Erben, behendigt werden, zustehen undheimfallen, damit fürter wie mit anderen unseren eigenen vorhabnden Güttern haben, zuschalten und zu walden.
 
 
Es ist auch hiebey in diesem Tausch eigentlich beredt und vorbehalten owrden ob es sich über kurtz oder lang erfunde, daß die Claus oben angezeigt dergleichen zwo Wissen weiter dann angezeigt und gemelt, beschwerdt, versetzt, verpfändet wären, und als mit recht erfunden wären, so soll ein jedes Theil den anderen nachher thun, ohn alle Widerrede schuldig seyn. Wir obgenannter Staffan zum Jungen, Ursula von Dala, sein ehelich Gemahl und Moritz von Morschheim, Agnes von Wachenheim, genannt von Bühel, sein ehelich Gemahl, versprechen hiermit bey guten, wahren Treu und Ehren, für uns und beyderseits Erben und Nachkommen, auch ein Jeder für sich selbst bemandts seines übergebenen Tausch mit aller Zugehörte in allen vorgeschriebenen Wortten, in oder außerhalb Rechtnes gut und recht verschafft zu sein, und entsitzen uns ach miemit in Krafft dieses Brieffs, und ein jeder für scih seine Erben und Anchkommen, oben bestimbten seines Tausch mit aller Zugehörde, und aller Aigenschafft, Besitzung, Nutzung, Rechten und Anpsrechen, daran forthin nichts vorbehalten, sondern solchem Tausch und Wechsell zu beyder Theilen ohne einigen Umtrag, wieder Redte und Unrede, wahr, steht, fest, und unwiederruflflich zu haben und zu halten, alerding sonder Zurede und Arglist. Dessen alles zu wahrer Urkund, so hab ich Steffan zum Jungen, mein aigen Angebohrnes Einsigell an diese Brieff thun hencken, und die weil ich Ursula von Jungen, gebhoren von Dala mein eigen Einsigell nicht gebrauch, so hab ich mit Fleiß erbeten den Edlen und Ehrenfesten [[Friederich von Friedenheim]], meinen lieben Schwager, daß er fleißiger Bitte willen gedachter meiner Geschweihen also gethan habe erkennen doch mit mien Erben ohn Schaden und ich Moritz von Morschheim obgemelt, hab auch mein angebohrn Einsigell an diesen Brieff gehangen, desgleichen die weil ich Agnes von Morschheim, gebohren von Wachenheimb, genanndt von Bühel eigen Einsiegll nicht habe, hab ich mit Fleiß erbetten, den Edelen und Ehrenfesten [[Hanß von Steinkallenfells]], meinen lieben Schwager, sein Einsiegell an diesen Brieff thun hencken, also gethan habe, doch mir und meinen Erben ohne Schaden [etc.] [geben] uff.
 
  
[[Kategorie:Urkunden]]
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==Erkenntnisse aus der Urkunde==
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[[Viax von Oberstein]]<br>
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[[Margarethe von Thalheim]]<br>
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[[Christoffel von Oberstein]]<br>
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[[Hans von Altdorf]] genannt von Kropsburg<br>
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[[Moritz von Morschheim]]
 
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2024, 08:36 Uhr

Urkunde LA Sp D 1 Nr.653

Gebiet: Kirrweiler
Zeitraum: 1535
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

Person.jpg

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp D 1 Nr.653
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand D 1
Best.Verz. Hochstift Speyer
Titel Fehlt
Inhalt Kaufvertrag
Umfang unbekannt
Aussteller Conrat Morich von Wilppurgk
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger Viax von Oberstein
Siegler Fehlt
Datum 1535
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original nein
Text-Übertragung ja
Weitere Personen Anna von Schaumbenburgk · Fehlt · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS 821
Zitat Zitat fehlt
Schlagwort

Kaufvertrag · Kirrweiler

Sammlung

Urkunde

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2024-02-03


Die Urkunde trägt den Titel: Kauffbrieff über 8 Kappen zu Kirrweyler zum Schlößel Kredenburg gehörig de anno 1535.

Bestandssituation

Bestand D 2 Nummer 504 Unternummer 04. "Bemerkungen: Die Pergamenturkunde wurde 1874/1875 in die Urkundensammlung entnommen, jetzt Best. D 1 Nr. 654[1].

Regest

Verkauf für "Acht Kappen Gülten" für einen Weingarten in Kirrweiler an Viax von Oberstein und Margarethe von Thalheim.

Übertragung

Quelle: Landesarchiv

TEXT



Erkenntnisse aus der Urkunde

Viax von Oberstein
Margarethe von Thalheim
Christoffel von Oberstein
Hans von Altdorf genannt von Kropsburg
Moritz von Morschheim

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Angaben gemäß www.apertus.rlp.de / was so auch nicht stimmt, denn auf der Kopie der Urkunde ist mit dem Stempel des Landesarchivs der Aufdruck LA SPEYER, D 1 Nr. 653

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

LA Sp D 1 Nr.653 gehört den Kategorien an: Urkunde

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