Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
LA Sp D 1 Nr.653
Gebiet: Klausental
Zeitraum: 1573
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:
Merkmal | Eintrag |
---|---|
Nummer | LA Sp D 1 Nr.653 |
Archiv | Landesarchiv Speyer |
Bestand | D 1 |
Best.Verz. | Hochstift Speyer |
Titel | Kaufvertrag zur Klause |
Inhalt | Kaufvertrag |
Umfang | unbekannt |
Aussteller | Stephan zum Jungen |
Ausstellungsort | Fehlt |
Empfänger | Moritz von Morschheim |
Siegler | Fehlt |
Datum | 1573 |
Ausstellungstag | Unbekannt |
Regest | ja |
Text-Original | nein |
Text-Übertragung | ja |
Weitere Personen | Friedrich von Friedenheim · Hans von Steinkallenfels · Ursula von Dalheim · Agnes von Wachenheim |
Erwähnung in | N/A |
CMS | 255 |
Zitat | Zitat fehlt |
Schlagwort | |
Sammlung |
Die Vorlage hat ausgefüllt: /2018-03-12
Die Urkunde trägt den Titel: Kaufvertrag zur Klause. Es geht dabei um den Verkauf der Klause im Klausental bei Diedesfeld.
Bestandssituation
Die Urkunde gehört zu den Kriegsverlusten des Landesarchivs Speyer. Die im Findbuch dieses Bestandes unter der Nr.1378 aufgeführte Urkunde aus dem Jahr 1573 ist dort nicht in der Ausfertigung nachweisbar, sondern war nur abschriftlich in dem "Salbuch" Nr.58 (fol. 1 f.)" enthalten, das wiederum selbst zu den Kriegsverlusten zählt. Damit ist die Urkunde nicht nachweisbar[1].[2]. Im Besitz von Herbert Schneider befindet sich eine Kopie dieser Urkunde, die er freundlicherweise zur Verfügung gestellt und übertragen hat.
Regest
Kaufvertrag zwischen Stephan zum Jungen und seiner Hausfrau Ursula geb. von Dalheim und Moritz von Morsheim und seiner Frau Agnes von Wachenheim gen. Bühel, in dem letzterer die Kirche und die Klause in der Wittschbach veräußert.
Übertragung
Quelle: Landesarchiv F2 Nr. 51[anm 1] - Übertragung von Herbert Schneider, Diedesfeld (Februar 2013) - Abschrift der Originalurkunde aus dem Jahr 1573, die zu den Kriegsverlusten zählt.
TEXT
Die Clausen in der Witschbach
Wir, diese nach benannte mit nahmen Steffan zum Jungen, und Ursula von Jungen, gebohren von Dala, sein eheliche Gemahl an einen, und Moritz von Morschheimb, Agnes von Morschheimb, gebohren von Wachtheimb, genannt von Bühel, sein ehelich Gemahl anderes Theils, bekennen und urkunden hierin offentlich mit diesen Brieff sambtlich und jedes besoder vor uns und unsere Erben und Nachkommen, daß wir zu unseren byeder seits besseren Nutzen und frommen Einhelligkeit mit wohl bedachten Muth ein uffrechten, erbahren, unfortheiligen Tausch und Wechsell mit einander gethan haben, thun auch solches hiermit und in Krafft dieses Brieffs nemblich: Wir Steffan zum Jungen und Ursula von Dala, sein Gemahl obgemeldt, übergebn, und stellen von freyer Hand zu, unseren freundlichen lieben Schwäger und Geschwiehen Moritz von Morschheim, Agnesen seiner Gemahl, ihren Erben und Nachkommen, die Claus in der Witschbach, in Diedesfelder Gemarckung gelegen mit allen Zugehörungen, Freiheit und Gerechtigkeit, Weidgang, Wasserung, Haubtrecht, Holtz, Weinschänk und Freckell, Buschen, mit Äckern, Wiesen, Kesten, welcker Wein und Geldt Zinsen mit sambt den Glocken, Kelchen und anderen Gezihrdten, so in der Kirchen und Clausen ist, und was wir in Diedesfeldter auch anderer Gemarckung zu der Claußen gehörig fallen gehabt, genossen und gebraucht, und von unseren Schwager und Vatter seligen ererbt, und von unsern Schwägern und Brüder Melcher und Hannß von Dala, in der Losung zugetheilet worden, und niemandts verpfandt, versetzt, verwent, oder in einigen Weeg beschwert.
Dergleichen, und herwiderumb so übergeben wir Moritz von Morschheim und Agnes von Wachheim, genand von Bühel, sein Gemahl, für und und unsere Erben obgedachten unseren Schwager und Geschweyhen Stetffan zum Jung und Ursula von Dala, seiner ehelichen Gemahl, ihren Erben und Nachkommen ein Wiss, wie die gelegen ist zu Alfersheim, in der [Eisgasse], ist frey, ledig, eigen, unversitzt, ohn Verwicken und in alle Weeg ohnbeschwerth gefangen den Ewigen und jezund Waldmannshauser Erben: erstens: ein Wiss, gelegen zu Waltenthumb, die soll unser Schwager und Geschwey, Steffan zum JUngen, und Ursula, sein Gemahl, auch dero Erben brauchen und nießen, dah dergestallt und mit dem Unterschiedt, ob es Sach wärn, dass über kurtz oder lang, wir Moritz von Morschheim und Angnes, sein Gemahl oder unsere Erben können und brechten, Steffan zum Jung, seiner Hausfrauen, und ihren Erben acht Tag ohngedenklich vor St. JÖrgen, des heiligen ritterstag und Marteres 40 Guldten geminer Landtswehrung [ ] Albus von den Gulden gezahlt, soll uff gebührliche Quittirung solcher Weis zu Wsltenthum, sambt dem versigleten Brieff darüber, sagende, daß unser Schwager Steffan zum Jungen in Handen han ledig seyn und wiederum ohn maniglichs Eintrag oder Verhindernus, und Moritz von Morschheim, Agnes, seiner Haußfrauen und unsere Erben, behendigt werden, zustehen undheimfallen, damit fürter wie mit anderen unseren eigenen vorhabnden Güttern haben, zuschalten und zu walden.
Es ist auch hiebey in diesem Tausch eigentlich beredt und vorbehalten owrden ob es sich über kurtz oder lang erfunde, daß die Claus oben angezeigt dergleichen zwo Wissen weiter dann angezeigt und gemelt, beschwerdt, versetzt, verpfändet wären, und als mit recht erfunden wären, so soll ein jedes Theil den anderen nachher thun, ohn alle Widerrede schuldig seyn. Wir obgenannter Staffan zum Jungen, Ursula von Dala, sein ehelich Gemahl und Moritz von Morschheim, Agnes von Wachenheim, genannt von Bühel, sein ehelich Gemahl, versprechen hiermit bey guten, wahren Treu und Ehren, für uns und beyderseits Erben und Nachkommen, auch ein Jeder für sich selbst bemandts seines übergebenen Tausch mit aller Zugehörte in allen vorgeschriebenen Wortten, in oder außerhalb Rechtnes gut und recht verschafft zu sein, und entsitzen uns ach miemit in Krafft dieses Brieffs, und ein jeder für scih seine Erben und Anchkommen, oben bestimbten seines Tausch mit aller Zugehörde, und aller Aigenschafft, Besitzung, Nutzung, Rechten und Anpsrechen, daran forthin nichts vorbehalten, sondern solchem Tausch und Wechsell zu beyder Theilen ohne einigen Umtrag, wieder Redte und Unrede, wahr, steht, fest, und unwiederruflflich zu haben und zu halten, alerding sonder Zurede und Arglist. Dessen alles zu wahrer Urkund, so hab ich Steffan zum Jungen, mein aigen Angebohrnes Einsigell an diese Brieff thun hencken, und die weil ich Ursula von Jungen, gebhoren von Dala mein eigen Einsigell nicht gebrauch, so hab ich mit Fleiß erbeten den Edlen und Ehrenfesten Friederich von Friedenheim, meinen lieben Schwager, daß er fleißiger Bitte willen gedachter meiner Geschweihen also gethan habe erkennen doch mit mien Erben ohn Schaden und ich Moritz von Morschheim obgemelt, hab auch mein angebohrn Einsigell an diesen Brieff gehangen, desgleichen die weil ich Agnes von Morschheim, gebohren von Wachenheimb, genanndt von Bühel eigen Einsiegll nicht habe, hab ich mit Fleiß erbetten, den Edelen und Ehrenfesten Hanß von Steinkallenfells, meinen lieben Schwager, sein Einsiegell an diesen Brieff thun hencken, also gethan habe, doch mir und meinen Erben ohne Schaden [etc.] [geben] uff.
Erkenntnisse aus der Urkunde
- Stephan zum Jungen und Ursula von Jungen, gebohren von Dala, sein eheliche Gemahl
- Moritz von Morschheimb Agnes von Morschheimb, gebohren von Wachtheimb, genannt von Bühel, sein ehelich Gemahl
- lieben Schwäger und Geschwiehen Moritz von Morschheim, Agnes von Morschheims Gemahl
- unseren Schwager und Vatter seligen ererbt, und von unsern Schwägern und Brüder Melcher und Hannß von Dala
- Alfersheim, in der Eisgasse
- Waltenthumb
- Waldmannshauser Erben
- Friederich von Friedenheim, Schwager von Stephan zum Jungen
- Agens von Morschheim, Hanß von Steinkallenfells meinen lieben Schwager
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
LA Sp D 1 Nr.653 gehört den Kategorien an: Urkunde
Matzinger sagt: Letzte Überarbeitung der Seite 12.03.2018. Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: LA Sp D 1 Nr.653. Nutzen Sie zur Zitierung für ihr Werk folgende vollständige Angabe: http://www.alsterweiler.net/wiki/LA Sp D 1 Nr.653 ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 3.12.2023 ↑...Seitenanfang