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Reichskammergerichtsprozess 2219: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beklagte erhebt Widerklage wegen Injurien
 
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in [[Heidelberg]] beschimpft habe.
 
in [[Heidelberg]] beschimpft habe.

Version vom 15. Oktober 2021, 20:43 Uhr

Prozess Reichskammergerichtsprozess 2219

Prozess vor Gericht: Akte
Gebiet: Fehlt
Zeitraum:
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

Bild Lizenz /nicht verfügbar

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer Reichskammergerichtsprozess 2219
Archiv Fehlt
Bestand Reichskammergerichtsakten
Best.Verz. HSTA M
Titel Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen.
Inhalt Fehlt
Umfang Fehlt
Aussteller Fehlt
Ausstellungsort Fehlt
Instanz 1 Fehlt
Instanz 2 Fehlt
Instanz 3 Fehlt
Kläger Viax von Oberstein
Beklagter Margarethe von Altdorf, Margarethe von Kropsburg
Datum Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest
Text-Original
Text-Übertragung
Weitere Personen Fehlt · Fehlt · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Zitat fehlt
Schlagwort

Nicht verfügbar

Sammlung

Akte · Alsterweiler

Die Vorlage hat ausgefüllt: Matthias C.S. Dreyer /2021-10-15

Der Reichskammergerichtsprozess 2219 behandelt: Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen.

Der Kläger Viax von Oberstein fordert von der Beklagten Margarethe geboren von Altdorf, genannt Margarethe von Kropsburg die Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen. Diese Summe habe er ihr und ihrem früheren Ehemann Jörg Haller von Hallstein zum Kauf des Hauses Rohrburg in Durmersheim Markgrafschaft Baden und des alten und oberen Schlosses in Kirrweiler[anm 1] geliehen.

Die Beklagte erhebt Widerklage wegen Injurien [beg 1] derart, dass Viax von Oberstein sie im Jahr 1546 in der Gaststätte "Zum Hecht" (Hecht) [web 1] in Heidelberg beschimpft habe.

Urteil

Weblinks

  1. .goldener-hecht-heidelberg.eu heutige Gaststätte in Heidelberg mit dem Namen "Goldener Hecht". Es gab eine zweite Gaststätte "Zum Hecht", die am Marktplatz lag, am oberen Eck der Fischergasse.

Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

  1. Anmerkung Matzinger: Es handelt sich um die sogenannte üble Nachrede. Sie ist eine Form der Beleidigung. Bei der üblen Nachrede wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt, die allerdings nicht „erweislich wahr“ ist.

Kategorien

Reichskammergerichtsprozess 2219 gehört den Kategorien an: Urkunde, Prozess

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 15.10.2021". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Reichskammergerichtsprozess 2219. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Reichskammergerichtsprozess 2219 ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang