Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.

Deutsches Rechtswörterbuch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Alsterweiler
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 29: Zeile 29:
 
  |toc=yes
 
  |toc=yes
 
}}
 
}}
 +
  
 
{{#scite:DRW/Allmende
 
{{#scite:DRW/Allmende
 
|type=Datenbank
 
|type=Datenbank
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
|schluessel=DRW/Allmende
+
|schluessel={{PAGENAME}}#Allmende
|seite=
+
|seite=Allmende
 
|zitat="gemeinsames Nutzungsrecht"
 
|zitat="gemeinsames Nutzungsrecht"
 
|anmerkung=Allmende hat eine vielfältige Bedeutung.
 
|anmerkung=Allmende hat eine vielfältige Bedeutung.
Zeile 51: Zeile 52:
 
|type=Datenbank
 
|type=Datenbank
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
|schluessel=DRW/Bede
+
|schluessel={{PAGENAME}}#Bede
|seite=
+
|seite=Bede
 
|zitat="erbetene oder freiwillig geleistete Abgabe"
 
|zitat="erbetene oder freiwillig geleistete Abgabe"
 
|anmerkung=Bede hat eine vielfältige Bedeutung.
 
|anmerkung=Bede hat eine vielfältige Bedeutung.
Zeile 69: Zeile 70:
 
|type=Datenbank
 
|type=Datenbank
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
|schluessel=DRW/Bedbuch
+
|schluessel={{PAGENAME}}#Bedbuch
|seite=
+
|seite=Bedbuch
 
|zitat="Steuerbuch"
 
|zitat="Steuerbuch"
 
|anmerkung=Im Bedbuch waren die Grundstücke eingetragen.
 
|anmerkung=Im Bedbuch waren die Grundstücke eingetragen.
Zeile 87: Zeile 88:
 
|type=Datenbank
 
|type=Datenbank
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
|schluessel=DRW/Fron
+
|schluessel={{PAGENAME}}#Fron
|seite=
+
|seite=Fron
 
|zitat=Arbeitsdienst für den Herrn oder ein Gemeinwesen / auch als fron: dem Herrn gehörig, herrschaftlich, öffentlich, allgemein, heilig
 
|zitat=Arbeitsdienst für den Herrn oder ein Gemeinwesen / auch als fron: dem Herrn gehörig, herrschaftlich, öffentlich, allgemein, heilig
 
|anmerkung=Fron ist ein verbreitetes Wort mit vielen Bedeutungen.
 
|anmerkung=Fron ist ein verbreitetes Wort mit vielen Bedeutungen.
Zeile 105: Zeile 106:
 
|type=Datenbank
 
|type=Datenbank
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
|schluessel=DRW/Gült
+
|schluessel={{PAGENAME}}#Gült
|seite=
+
|seite=Gült
 
|zitat="was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut,
 
|zitat="was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut,
 
VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3)
 
VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3)
Zeile 124: Zeile 125:
 
|type=Datenbank
 
|type=Datenbank
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
 
|titel=Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
|schluessel=DRW/Egerte
+
|schluessel={{PAGENAME}}#Egerte
|seite=
+
|seite=Egerte
 
|zitat="Acker, worauf man in einem Jahr Getreide, im folgenden Gras wachsen läßt" Hübner,ErzstSalzb. III 961; unbebautes, brach bleibendes Feld".
 
|zitat="Acker, worauf man in einem Jahr Getreide, im folgenden Gras wachsen läßt" Hübner,ErzstSalzb. III 961; unbebautes, brach bleibendes Feld".
 
|anmerkung=
 
|anmerkung=

Version vom 13. Dezember 2019, 15:23 Uhr

Deutsches Rechtswörterbuch (auch DRW) ist ein Wörterbuch. Das einzelne Wort wird mit seinen Bedeutungen dargestellt. Das DRW ist ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginn der schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800. Für die heutige Rechtssprache ist es nur bedingt geeignet. "Deutsch" bezeichnet hier, nach der Theorie des 19. Jahrhunderts den Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie. Der Online Zugang zum DRW ist u.a. im woertbuchnetz.de zu finden.

Auf dieser Seite werden die Links zu Begriffen bereitgestellt, die auf der wiki alsterweiler.net verwendet werden. Somit lassen sich die umfangreicheren Einträge (auf alsterweiler.net - immer verkürzt dargestellt) lesen.

Alle Wörter:

Deutsches Rechtswörterbuch - Alle Worte alphabetisch

  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Allmende
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Allmende
    Zitat: "gemeinsames Nutzungsrecht".
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Allmende hat eine vielfältige Bedeutung.
    Schlagwort: Allmende
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Allmende
  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Bede
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Bede
    Zitat: "erbetene oder freiwillig geleistete Abgabe".
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Bede hat eine vielfältige Bedeutung.
    Schlagwort: Bede
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Bede
  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Bedbuch
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Bedbuch
    Zitat: "Steuerbuch".
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Im Bedbuch waren die Grundstücke eingetragen.
    Schlagwort: Bedbuch
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Bedbuch
  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Fron
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Fron
    Zitat: Arbeitsdienst für den Herrn oder ein Gemeinwesen / auch als fron: dem Herrn gehörig, herrschaftlich, öffentlich, allgemein, heilig.
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Fron ist ein verbreitetes Wort mit vielen Bedeutungen.
    Schlagwort: Fron
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Fron
  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Gült
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Gült
    Zitat: "was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut, VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3).
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Gült ist einer der schillernsten Rechtsbegriffe des Mittelalters und nur im Textkontext in seiner Bedeutung zu bestimmen.
    Schlagwort: Gült
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Gült
  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Egerte
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Egerte
    Zitat: "Acker, worauf man in einem Jahr Getreide, im folgenden Gras wachsen läßt" Hübner,ErzstSalzb. III 961; unbebautes, brach bleibendes Feld"..
    Eine Übertragung fehlt.
    Es gibt keine Anmerkung.
    Schlagwort: Egerte
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Egerte