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Gemeindegericht Maikammer

Aus Alsterweiler
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Gemeindegericht Maikammer war die erste gerichtiche Instanz in der Zeit bis zur Auflösung des Hochstifts Speyer und des Oberamts Kirrweiler (Pfalz) (auch Dorfgericht). Gemeindegerichte sind in Maikammer-Alsterweiler bereits im 16. Jahrhundert nachgewiesen. Urteile konnten auf die nächste Instanz, das Oberamt Kirrweiler (den Oberhof in Kirrweiler (Pfalz)) übertragen/verwiesen werden.

Bei den Gerichtsverhandlungen standen 6 Schöffen zur Verfügung. Sie nannten sich Gerichtsschöffen, (auch: Sechser oder Gerichts verwandte) zur Seite. Die Sitzungen des Gemeindegerichts wurden auf dem Rats- oder Gemeindehause abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zogen sich Schultheiß und Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung der ersten Instanz waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel. Zudem stand das Gemeindegericht, gemeinsam mit dem Schultheißen auch für Vertragsabschlüsse in eigener Zuständigkeit zur Verfügung, z.B. LA Sp U 103 Nr.5.

Zeitliche Einordnung

Die erste Erwähnung eines Gerichts geht in Maikammer-Alsterweiler auf das Datum 1560 zurück. Bis zum Jahre 1560 wurden die Verhandlungen und Urteile nicht niedergeschrieben. Gleichwohl gab es "Vorschriften", wie die Strafen festzusetzen waren. Für die Gerichtsverfahren wurden Gebühren erhoben.

Im Jahre 1560 stellten Schultheiß und Gericht an den Landesherrn (Fürstbischof von Speyer) das Ersuchen, „des Gerichts Ordnung zu bessern" und ein Gerichtsbuch führen zu dürfen. Am Dienstag nach Jakobi Apostoli 1560 legten der damalige Fauth von Marientraut, Peter Negele von Dirmstein mit dem zuständigen Schaffner Anastasius Spiel von Kirrweiler (Pfalz) das Gerichtsbuch an. Sie erteilten mit Unterschrift und Siegel im Namen des Fürstbischofs die Erlaubnis zum Führen des Gerichtsbuchs. Fortan wurden Gerichtsprotokolle gefertigt.

Gerichtstag

Als voller Gerichtstag wurde im Jahre 1560 der Dienstag nach Jakobi (25. Juli) festgesetzt. Im Jahre 1620 wurden der Dienstag nach Georgi (23. April), der Dienstag nach Bartholomäi (24. August) und der Dienstag nach Martini (11. November) als Gerichtstage gewählt. Weitere ordentliche Gerichtstage konnten nach Bedarf angesetzt werden.