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Hofgut
Hofgut, ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.[1] Insbesondere pfälzische Klöster bedienten sich zur Einnahme von Geld, aber auch von Waren, dem Gutsbesitz in nahe gelegenen Ortschaften. Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestellten Hofmann, Beständer oder Verwalter bewirtschaftet. In Alsterweiler hatten mehrere Klöster aus Speyer Hofgüter und Grundbesitz. Siehe dazu:
- Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)
- Alsterweiler Hofgut (Kloster St. Klara Speyer)
- Alsterweiler Hofgut (St. German Stift Speyer)
Ähnliche Hofgüter gab es auch in Maikammer:
Schließlich geht Leonhardt noch von weiteren Hofgütern aus, die bisher noch nicht belegt werden konnten[2]:
- Eußerthaler Probstei-Erbbestands-Weingut
- Erbbestandsgut Kloster Heilsbruck
- Haus und Güter des Bischof Lothar Friedrich
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.
- ↑ Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 110
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofgut gehört den Kategorien an: Wirtschaftshof
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