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LA Sp D 2 Nr.734

Aus Alsterweiler
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Urkunde LA Sp D 2 Nr.734

Gebiet: Speyer Alsterweiler
Zeitraum: 1533-1714Der Datenwert „1533-1714“ enthält eine für die Interpretation einer Datumsangabe ungültige Sequenz.
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

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Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp D 2 Nr.734
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Speyer, Allerheiligenstift, Urkunden
Best.Verz. Alte Bestände vor 1789
Titel Fehlt
Inhalt Konvolut zu Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)
Umfang mehr als 50 Seiten
Aussteller Fehlt
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger
Siegler Fehlt
Datum Der Datenwert „1533-1714“ enthält eine für die Interpretation einer Datumsangabe ungültige Sequenz.1533-1714Der Datenwert „1533-1714“ enthält eine für die Interpretation einer Datumsangabe ungültige Sequenz.
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest unvollständig
Text-Original nein
Text-Übertragung nein
Weitere Personen Martin Berle · Andere · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Zitat fehlt
Schlagwort

Nicht verfügbar

Sammlung

Nicht verfügbar

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2015-11-16


Inhalt

In diesem Verzeichnis sind für das Allerheiligenstift wichtige Urkunden zu Besitztum und Eigentum des Stifts zusammengeführt worden. Dazu zählen auch ein Plan, Schriftverkehr und Eigentumsaufstellungen für das Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer).

Blatt225

Beim Blatt mit der Nummer 225 handelt es sich um eine Zeichnung für das Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer) in Form eines Grundrisses und einer Ansicht von der Hauptstraße gesehen (also von Norden).

Blatt250

Blatt 250 zeigt auf linken Seite einen Text, einen Kostenanschlag, und rechts eine Planskizze. Die Skizze bezieht sich auf das Anwesen.

Text links

Item das alte Haus im oberen Stockwerkh vollig auszu- machen die Stub zu wilchl, Holtz leimen, Stroh Kolch somit dazu stellen die Stuben kammern zu bestechen Haus Ehen und Schornstein Kammer auch zu bestechen, die Stube und Kammer zu borten, Ein Stuben Thür sambt Bekleidung, Item 4 Dauben Fenster ein zu stellen; auswendig hernuch den fordern und hindern Gebel zu Mauern und bestechen, wo es nöthig ist, die hinderer und vordere Wänds zu bestechen, daß doch widemb frisch einbinden und dechlen, im erden Stokh(?) 300 Streuh(?) gehau(?) Blathen und deponieren(?) (?)00 Nöthig sein wirdt zu disen obigen braucht man an Material in Summa var 40 vor die Arbeit zu machen 20 Summa 60.

Daraus ergibt sich folgendes: Das bestehende "alte" Haus sollte wohl erneuert werden.

Text auf dem Plan

Kelterhaus die Breitung ist 25 Shuo. die Länge 200 Schuo. Stal in der läng 35 Schuo und in der Breite 15 Schuo der Gang 4 Schuo weit 6 Schuo weit gebelt Schwinstal der Hof in der Breitung 32 Schuo In der Lenge 40 Shuo alhier ist das alte Wohn Haus 11 Schuo weit der Bogen Hier und ist die gemeine gaß Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse: Es gab wohl ein Wohnhaus (das alte), ein Kelterhaus, einen Stall mit einem Gang, an welchem der Schweinstall lag, der mit einem Giebel versehen war (gebelt?). Zudem ist der Hof vermessen und der Bogen (wohl die Toreinfahrt) mit einer Breite angegeben. An der unteren Seite des Plans ist die angrenzende "Gemein Gaß" benannt.

Zu den Maßen ist festzustellen, daß es sich um Schuh-Angaben handelt, die als Schuoch[1][beg 1]

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Herkunft: mittelhochdeutsch schuoch, althochdeutsch scouh seit dem 9. Jahrhundert belegt, gotisch skōhs, von indoeuropäisch *skō(u)ko- „Umhüllung (des Fußes)“, verwandt mit Schote und Scheune bezeichnet werden. Siehe dazu: Lexer, Matthias ():Mittelhochdeutsches Wörterbuch, Band 2 Seiten 818, 819. Mit zahlreichen Hinweisen auf die Verwendung und die Ableitung.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

  1. Aus dem Pfälzischen Wörterbuch (1965-1968) unter Schuh: "6. ein (um 1930 größtenteils veraltetes) Längenmaß [verbr. VPf O-PS mancherorts WPf NPf]; vgl. PfWB schuhlang; Zs.: Werkschuh; Maßangaben: 28 cm [RO-Odh KB-Mauchh NW-Frankeck Kallstdt LA-Impfl], 28-30 cm [LA-Gommh], 30 cm [KL-Reichb], 30-33 cm [PS-Erfw], 3 Sch. = 1 m [WD-Niedkch][LU-Oggh]; vgl. WKW 37. 14. Jh.?: einen fuszphat vier schu with [PfWeist. 238 (NW-Deidh)]. a. 1563/64: das 200 schuch langck ist [Zweibr I 255, S. 3]. a. 1628: acht schuch weit [PfWeist. 600 (LU-Fußgh)]. a. 1683: undt soll jede trifft auf die 32 schuh weit sein [ebd. 693 (KB-Göllh)].

Kategorien

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