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Grenzstein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. März 2017, 12:28 Uhr

Grenzstein (Dreimärker) an der Grenze von Alsterweiler © Matthias C.S. Dreyer 2011

Grenzstein[1] ist ein Kulturlandschaftselement, das eine Trennlinie nach politischen oder administrativen Gesichtspunkten (Zoll, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Forstbezirk, u.a.m.) markiert (Grenzen). Mehrere Grenzsteine bilden eine Territorialgrenze (Linie), die Unterschiede in Eigentum, Sprache, Mundart oder Tradition kennzeichnen kann. Grenzsteine sind mit einem besonderen hoheitlichen Schutz versehen. Dies galt bereits zur Dorfordnung von Maikammer aus dem Jahr 1549[2].
Systematik:

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Systematische Anmerkung Matzinger: Der Grenzstein ist Teil der Grundfunktion 3. Herrschaft und Repräsentation / des Komplexes 3.4. Grenzen / des Ensembles 3.4.2. Territorialgrenzen / 3.4.2.2.)
  2. Doll, Anton (1985): Die Maikammerer Dorfordnung von 1549. In: Historischer Verein der Pfalz,, Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz., Speyer: Verlag des historischen Vereins der Pfalz e.V., 273, Seite 278 Nr. X ...niemand greben mach uber die gesatzten stein....

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Grenzstein gehört den Kategorien an: Kulturlandschaftselement

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 20.03.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Grenzstein. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Grenzstein ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 9.05.2026 ↑... Seitenanfang



Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel10