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LA Sp D 2 Nr.635-2: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Urkunde trägt den Titel: '''Schuldbekantnuß Caspar Klein, Mattheiß Schneider, Gemeinsleut Maikammer uf Fosnacht 1624'''. Sie gehört zu dem Bestand von zwei Urkunden, die sich auf Geldverleih durch den Sexprebendarius und Speichermeister des Domstifts Speyer, Johannes Bayer, beziehen<ref>Ziehr, Caspar et al. (1624) (einerseits), Johannes Bayer (andererseits), Bekantnuß über 2 1/2 XXX Pension und
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Die Urkunde trägt den Titel: '''Schuldbekantnuß Caspar Klein, Mattheiß Schneider, Gemeinsleut Maikammer uf Fosnacht 1624'''. Sie gehört zu dem Bestand von zwei Urkunden, die sich auf Geldverleih durch den Sexprebendarius und Speichermeister des Domstifts Speyer, Johannes Bayer, beziehen<ref>Schmidt, Mattheiß et al. (1624) (einerseits), Johannes Bayer (andererseits), Schuldbekantnuß Caspar Klein, Mattheiß Schneider, Gemeinsleut Maikammer. Archiv: LA Sp D 2 (Landesarchiv Speyer), Ort: Zeichen: Nr.635 1von 2; Original: Übertragung: (CMS 695).</ref>. Die Urkunde behandelt die Höhe der Verleihung und die Bedingungen unter denen das Geld vergeben wurde. Darin befinden sich Unterpfandangaben der u.g. Leihnehmer. Die Urkunde führt zahlreiche Namensnennungen für Maikammer und Alsterweiler sowie Grundstücksangaben (Flurnamen) auf. Unter anderem wird auch das Wolfsloch, beim Creutzen und der Neustadter Weeg genannt. Dieser Brief (Nr. 2) wird 17 Tage nach dem ersten Brief erstellt. Die Geldempfänger sind andere Person, allerdings fällt auf, daß der Schulmeister, [[Caspar Ziehe]] hier als Schreiber (Verfasser), das andere Mal als Empfänger des Geldes erscheint.
fünfzig Reichsthaler Capital ter.Pazificarois de dato 1624. Archiv: LA Sp D 2 (Landesarchiv Speyer), Ort: Zeichen: Nr.635 2 von 2; Original: Übertragung: (CMS 696).</ref>. Die Urkunde behandelt die Höhe der Verleihung und die Bedingungen unter denen das Geld vergeben wurde. Darin befinden sich Unterpfandangaben der u.g. Leihnehmer. Die Urkunde führt zahlreiche Namensnennungen für Maikammer und Alsterweiler sowie Grundstücksangaben (Flurnamen) auf. Unter anderem wird auch der [[Petersbrunnen]] und der [[Geraidestuhl]] genannt.
 
  
 
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JOHANNES BAYER (**), Sexpraebendarius
 
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und Speichermeister des hohen Dhombstiffts Speyer verleiht Geld. Er wird Ausleiher genannt. Die Empfänger des Geldes sind die Gemeinsleute von Maikammer. Mattheiß Schmidt mit Ehefrau Margretha, Caspar Klein mit Eefrau Barbara, Mattheiß Schneider mit Ehefrau Anna.
  
 
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Version vom 24. April 2016, 18:48 Uhr

Urkunde LA Sp D 2 Nr.635-2

Gebiet: Maikammer
Zeitraum: 1624 Februar 19 (Fasnacht)(Rosenmontag)
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

Person.jpg

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp D 2 Nr.635-2
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Fehlt
Best.Verz. D 2
Titel Bekantnuß Schuld (Brief)
Inhalt Geldverleih
Umfang 2 Seiten
Aussteller Caspar Ziehr (Schulmeister)
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger Johannes Bayer
Siegler Fehlt
Datum 1624 Februar 19 (Fasnacht)(Rosenmontag)
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original ja
Text-Übertragung unvollständig
Weitere Personen Mattheis Schmidt · Caspar Klein · Hanß Schneider · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat unß gutwillig fürgestreckt und geliehen hat, nemblich virtzig zween Reichsthaler
Schlagwort

Geldverleih · Zins · Reichsthaler · Schulmeister

Sammlung

Urkunde

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2016-04-24


Die Urkunde trägt den Titel: Schuldbekantnuß Caspar Klein, Mattheiß Schneider, Gemeinsleut Maikammer uf Fosnacht 1624. Sie gehört zu dem Bestand von zwei Urkunden, die sich auf Geldverleih durch den Sexprebendarius und Speichermeister des Domstifts Speyer, Johannes Bayer, beziehen[1]. Die Urkunde behandelt die Höhe der Verleihung und die Bedingungen unter denen das Geld vergeben wurde. Darin befinden sich Unterpfandangaben der u.g. Leihnehmer. Die Urkunde führt zahlreiche Namensnennungen für Maikammer und Alsterweiler sowie Grundstücksangaben (Flurnamen) auf. Unter anderem wird auch das Wolfsloch, beim Creutzen und der Neustadter Weeg genannt. Dieser Brief (Nr. 2) wird 17 Tage nach dem ersten Brief erstellt. Die Geldempfänger sind andere Person, allerdings fällt auf, daß der Schulmeister, Caspar Ziehe hier als Schreiber (Verfasser), das andere Mal als Empfänger des Geldes erscheint.

Regest

JOHANNES BAYER (**), Sexpraebendarius und Speichermeister des hohen Dhombstiffts Speyer verleiht Geld. Er wird Ausleiher genannt. Die Empfänger des Geldes sind die Gemeinsleute von Maikammer. Mattheiß Schmidt mit Ehefrau Margretha, Caspar Klein mit Eefrau Barbara, Mattheiß Schneider mit Ehefrau Anna.

%Kommentar

    • Johannes Bayer war vielleicht der Vater oder Großvater von Wilhelm Bayer, der als Dompräsenzmeister fungierte (<321>). Dieser war verheiratet mit Maria Katharina Kaiser, die mit ihrer Schwester Eigentümerin der Kredenburg war. Die Eltern der beiden waren Matthias Kaiser und Philippina Ursula Kannacher (<2981> und <2992<).

Übertragung

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Schmidt, Mattheiß et al. (1624) (einerseits), Johannes Bayer (andererseits), Schuldbekantnuß Caspar Klein, Mattheiß Schneider, Gemeinsleut Maikammer. Archiv: LA Sp D 2 (Landesarchiv Speyer), Ort: Zeichen: Nr.635 1von 2; Original: Übertragung: (CMS 695).

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

LA Sp D 2 Nr.635-2 gehört den Kategorien an: Urkunde

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 24.04.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: LA Sp D 2 Nr.635-2. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/LA Sp D 2 Nr.635-2 ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang