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| + | b im engeren Sinn, im Unterschied zu Hufengut | ||
| + | 2 allgemein für ein vom Grundherrn verliehenes Bauerngut | ||
| + | 3 Fürstengut | ||
| + | II abgesondertes Hofgut außerhalb eines Dorfs (II) gelegener Hof (II 2 oder II 4 a) | ||
| + | III Getreide bestimmer Menge vom Wirtschaftshof und von gewissen Bevorzugten, das wöchentlich in der Fronmühle gemahlen wird," zitiert nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)</ref>, ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.<ref>Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.</ref> Insbesondere pfälzische Klöster bedienten sich zur Einnahme von Geld, aber auch von Waren, dem Gutsbesitz in nahe gelegenen Ortschaften. Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestellten [[Hofmann]], [[Beständer]] oder Verwalter bewirtschaftet. In Alsterweiler hatten mehrere Klöster aus Speyer Hofgüter und Grundbesitz. Siehe dazu: | ||
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* Eußerthaler Probstei-Erbbestands-Weingut | * Eußerthaler Probstei-Erbbestands-Weingut | ||
* Erbbestandsgut Kloster Heilsbruck | * Erbbestandsgut Kloster Heilsbruck | ||
* Haus und Güter des Bischof Lothar Friedrich<ref>Es handelt sich wohl um Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid. Er war im Zeitraum 1652 bis 1675 Bischof von Speyer.</ref> | * Haus und Güter des Bischof Lothar Friedrich<ref>Es handelt sich wohl um Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid. Er war im Zeitraum 1652 bis 1675 Bischof von Speyer.</ref> | ||
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Version vom 4. Januar 2016, 16:16 Uhr
Hofgut[1], ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.[2] Insbesondere pfälzische Klöster bedienten sich zur Einnahme von Geld, aber auch von Waren, dem Gutsbesitz in nahe gelegenen Ortschaften. Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestellten Hofmann, Beständer oder Verwalter bewirtschaftet. In Alsterweiler hatten mehrere Klöster aus Speyer Hofgüter und Grundbesitz. Siehe dazu:
- Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)
- Alsterweiler Hofgut (Kloster St. Klara Speyer)
- Alsterweiler Hofgut (St. German Stift Speyer)
Ähnliche Hofgüter gab es auch in Maikammer:
Leonhardt geht von weiteren Hofgütern aus, die bisher noch nicht belegt werden konnten[3]:
- Eußerthaler Probstei-Erbbestands-Weingut
- Erbbestandsgut Kloster Heilsbruck
- Haus und Güter des Bischof Lothar Friedrich[4]
Abschließend sei noch auf den Weinsperhof verwiesen, der ebenfalls als Hofgut (Dalbergsches Hofgut) erwähnt wird:
- Weinsper Hof (Weinsweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ "Hofgut, dem Hofrecht (I) unterliegendes Gut a allgemein b im engeren Sinn, im Unterschied zu Hufengut 2 allgemein für ein vom Grundherrn verliehenes Bauerngut 3 Fürstengut II abgesondertes Hofgut außerhalb eines Dorfs (II) gelegener Hof (II 2 oder II 4 a) III Getreide bestimmer Menge vom Wirtschaftshof und von gewissen Bevorzugten, das wöchentlich in der Fronmühle gemahlen wird," zitiert nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
- ↑ Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.
- ↑ Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 110
- ↑ Es handelt sich wohl um Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid. Er war im Zeitraum 1652 bis 1675 Bischof von Speyer.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofgut gehört den Kategorien an: Wirtschaftshof
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