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Gült

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Gült ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters. Die Gült bezeichnet eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Rente[1]. Gülten wurden auf alle möglichen Waren und Leistungen bezogen. Für die Zahlung von Geld war der Begriff Geldgülte und für Früchte oder andere Produkte die Fruchtgülte in Verwendung. Üblich waren die folgenden Gülten:

Gült (Gülte), leitet sich davon ab, was ein Gut jährlich erträgt. Gült bezeichnet auch soviel wie Schuld, auch Abtragung einer solchen, ferner der von der Nutznießung eines Gutes zu entrichtende Grundzins[2].



Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. siehe dazu:wikipedia.de
  2. Meyers Großes Konversationslexikon, Gült bis Gumbert (Bd. 6, Sp. 516 bis 517)

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Gült gehört den Kategorien an: Abgabe

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Referenzierungen

  1. ^  Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Gült
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Gült
    Zitat: "was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut, VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3).
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Gült ist einer der schillernsten Rechtsbegriffe des Mittelalters und nur im Textkontext in seiner Bedeutung zu bestimmen.
    Schlagwort: Gült
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Gült