Weingült
Weingült ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters.
Vorkommen der Weingült: LA Sp F 2 Nr.35b Siehe dazu: Gült.
"Item ein logel weins von einem halben morgen winggarts" LA Sp F 2 Nr.35b#Ewige Weingült zu Maikammer
Fundstellen zu Weingült
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 0
Sammlung | Anmerkung | Übertragung | Zitat | Schlagwort | Zitiert | Schlüssel | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Datum | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
LA Sp F 2 Nr.35b | Item ein halb om weins von dem gartten uf der leymgruben zu Alschterweyler, nyedwendig der muelgassen und oben an Heinrich Decken und nyeden den Herren von Eusserstall, gibt Groß Peter ein logel und Hieffen Erhardt, der Schultheiß von Meynkemmer, das ander Logel. | Kloster Heilsbruck Kappenzins Schaffnerei Korngült Ölgült Hellergült Weingült Alsterweiler | 1489 JL |
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Weingült gehört den Kategorien an: Abgabe
Matzinger sagt: Letzte Überarbeitung der Seite 15.07.2019. Alle Rechte der Seite bei ©Matthias Clemens Sigmund Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Weingült. Nutzen Sie zur Zitierung für ihr Werk folgende vollständige Angabe: http://www.alsterweiler.net/wiki/Weingült ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 9.03.2021 ↑...Seitenanfang
… weitere Daten zur Seite „Weingült“