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Eizum
Eizum (Im Eizum, Im Eutzum, Im Eutzem, Im Eitzem)[1][2][zit 1] ist ein Flurname, der im Osten an Alsterweiler anschließt.[lit 1]Die Bezeichnung ist nicht erklärbar. Wittmer (2000) gibt eine versuchweise Deutung nach Vielsmeier (1995) wieder. Danach könnte es sich um eine isolierte Lage in der Flur handeln und von ahd. einezzûn, mdh. einzel abgeleitet sein.[3]. Die Wortsilbe -um leitet sich von -heim ab. Insofern könnte es auch ein einzelnes Gehöft gewesen sein.[4]
Weblinks
Literatur
- ↑ Eine Zusammenstellung der Literatur in der Bibliographie Alsterweiler: literatur.matthias-dreyer.de/index.php?action=listKeywordProcess&id=580 Flurnamen in Alsterweiler
Einzelnachweise
- ↑ Wittmer, R. (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer, Seite 115.
- ↑ Wittmer, R. (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer
- ↑ Wittmer, R. (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer, Seite 115.
- ↑ Anmerkung Matzinger: Es gibt einen Ort mit dem Namen Eitzum.
Anmerkungen
Zitate
- ↑ Leonhardt weist auf: "Einige Namen sind nicht zu erklären, so Eizum, das 1619 Eutzum geschrieben wurde Die Aussprache Eiz'm könnte Eizheim vermuten lassen, eine Siedlung an der Stelle ist aber nicht denkbar; ein Herr dachte bei der 1. Silbe an die Abstammung von aha, das Wasser, und an zuppen, das durchsickern bedeutet; es wäre also eine Gewann, die tiefe Lagen mit Früh- jahrsquellen hat." Seite 109
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Eizum gehört den Kategorien an: Flurnamen (Alsterweiler), Artikel mit Karte
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Referenzierungen
- a b BA Sp Domstift Nr.85 (1537)/Eytzman
- ^ Titel: Pfälzisches Wörterbuch - Eintrag Eidsgeselle.
Seite: Seite_Eidsgeselle
Schlüssel: Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de)#Seite_Eidsgeselle
Zitat: Eides-geselle m.: 'Gerichtsgeschworener'. 18. Jh.: Aidtsgesell [LU-Assh (alte Akten)]. Vgl. Lexer I 536 eitgeselle. — -pflicht f.: 'eidlich auferlegte Pflicht'. a. 1582: wird jeder gemeinßman vf den nothfall daß beste zu thun vermahnt vnd derhalben seine(r) eydtßpflichten erinnerd [PfWeist. II 523 (FR-Flomh)]. Schwäb. II 564..
Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: Bd. 2, Sp. 754
Schlagwort: Aidtsgesell · Eidsgeselle
Quelle: Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de)
Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
Letzter Abruf: 2023-1-3
Stufe: 6
Sammlung: Alsterweiler · Eizum
LINK: Aidtsgesell
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Eizum