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Eizum
Eizum (Im Eizum, Im Eutzum, Im Eutzem, Im Eitzem, Eytzman1)[lit 1][lit 2][zit 1] ist ein Flurname, der im Südosten an Alsterweiler anschließt und heute vollständig bebaut ist.[lit 3]
- Wittmer (2000) gibt eine versuchweise Deutung nach Vielsmeier (1995) wieder. "Danach könnte es sich um eine isolierte Lage in der Flur handeln und von ahd. einezzûn, mdh. einzel abgeleitet sein."[zit 2]
- Die Wortsilbe -um leitet sich möglicherweise von -heim ab. Insofern könnte es auch ein einzelnes Gehöft gewesen sein.[anm 1]
- Eine weitere Überlegung ist die Ableitung von einem Eichenhain. So führt die Gemeinde Eitzum ihren Ortsnamen auf diese Auslegungen zurück, nämlich ein "Eitz" = "Eiche" und "um" aus "heim/hain"[web 1].
- An diese Überlegung anschließend könnte sich das Gehöft, das Hofgut, aus einem Familiennamen oder einer Ortslage ableiten lassen. Dabei ist an die "Eutzingen" und den abgegegangen Ort, die Wüstung "Eitzingen" zu denken[anm 2].
- Auf eine neue Spur bringt uns die Urkunde BA Sp Domstift Nr.851 aus dem Jahre 1543. Dort ist die Rede von Eytzman. "Aus lautlicher Sicht gibt es wohl kein Hindernis, diese Namenform an das Appellativ Eidesmann 'Geschworener'[anm 3] anzuschließen. "Dann wäre vielleicht davon auszugehen, dass die Flur etwa nach einem Schöffen benannt war oder nach einer Person, die einen mit diesem Wort gebildeten Familiennamen trug, weil diese Person einmal Eigentümer oder Nutzer dieser Flur war."[zit 3] Die späteren Belege 1619 im Eutzum, 1669 im Eutzem, 1721 im Eitzem wären dann zu erklären als im alltäglichen Gebrauch "zersprochene" Formen eines später nicht mehr verstandenen Namens mit lautlichem Verfall der unbetonten Endsilbe. Dabei wäre der Diphthong <eu> als falsche, hyperkorrekte Rekonstruktion durch die Schreiber des Flurnamens zu verstehen (<eu> in der Mundart als <ei>)2[anm 4].
- Die Annahme eines Gerichts/Eidsmann wird auch durch ein Teilgebiet innerhalb des Gebietes "Eizum" gestützt. "An dem Mitzman" ist sicherlich auf eine derartige Auslegung anzuknüpfen (Wittmer (2000), Seite 116).
Übersicht Erwähnung
Nachweise Eizum u.ä.[1] (unvollständig)
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Eizum wurde am Tue, 14 Jan 2025 09:33:16 +0000 in [[Spezial:Permanenter Link/{{{2}}}|dieser Version]] in die Liste der Kartenartikel aufgenommen.
Fundstellen zu Eizum
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 2
Sammlung_1 | Sammlung_2 | Anmerkung | Zitiert | Übertragung | Zitat | Schlagwort | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Jahr | Datum | |
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BA Sp Domstift Nr.85/Zitate | Flurnamen (Alsterweiler) Gerichtsschöffe Schöffe Alsterweiler | Gerichtsschöffe zu Maikammer im Jahre 1543. | Niclausen Philips, Jost Borman, Hans Weber, Daniel Funckt, Simon von Laumersheim, Hans Becker und Hans Sterr, alle geschworn scheffen des gerichts | Flurnamen (Alsterweiler) Eizum Gerichtsschöffe Schöffe Alsterweiler | Seite Gerichtsschöffen | 6 | |||||
BA Sp Domstift Nr.85/Zitate | Flurnamen (Alsterweiler) Alsterweiler | Eytzman zu Eizum - Geraidesmann, Eidesmann | Eytzman | Flurnamen (Alsterweiler) Eizum Alsterweiler | Seite Eytzmann | 6 | |||||
Handgezeichnete Karte vermutlich von Leonhardt | Eizum Spielfeld Held Karte Wäschhütte Mundrecht Euzum Sau Grund Costre Letten Geisweide Ortsplan Sandstraße |
Weblinks
Literatur
- ↑ Wittmer, R. (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer, Seite 115.
- ↑ Wittmer, R. (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer
- ↑ Eine Zusammenstellung der Literatur in der Bibliographie Alsterweiler Flurnamen in Alsterweiler
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Anmerkung Matzinger: Es gibt einen Ort mit dem Namen Eitzum. Siehe dazu: eitzum-elm.de/html/chronik.html /abgerufen am 27.03.2017
- ↑ Email von Markus Hener vom 24.03.2017 unter Bezugnahme auf: "Geschichte der Stadt und Bundesfestung Landau", mit dazu gehörigen Belegen. Zweite durchaus umgearbeitete und vervollständigte Ausgabe; Johann von Birnbaum (1830).
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=eidesmann
- ↑ In diesem Sinne auch das Pfälzische Wörterbuch mit dem Beispiel:"Eides-geselle m.: 'Gerichtsgeschworener'. 18. Jh.: Aidtsgesell [LU-Assh (alte Akten)]. Vgl. Lexer Lexer I 536 eitgeselle. — -pflicht f.: 'eidlich auferlegte Pflicht'. a. 1582: wird jeder gemeinßman vf den nothfall daß beste zu thun vermahnt vnd derhalben seine(r) eydtßpflichten erinnerd [PfWeist. II 523 (FR-Flomh)]."
Zitate
- ↑ Leonhardt (1928) verweist auf: "Einige Namen sind nicht zu erklären, so Eizum, das 1619 Eutzum geschrieben wurde Die Aussprache Eiz'm könnte Eizheim vermuten lassen, eine Siedlung an der Stelle ist aber nicht denkbar; ein Herr dachte bei der 1. Silbe an die Abstammung von aha, das Wasser, und an zuppen, das durchsickern bedeutet; es wäre also eine Gewann, die tiefe Lagen mit Früh- jahrsquellen hat." Seite 109
- ↑ Wittmer, R. (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer, Seite 115.
- ↑ Dr. Roland Puhl Email vom 21.3.18
Urkunden
Begriffe
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Referenzierungen
- a b Titel: Hans Stilfant erhält 30 Gulden vom Dechanten und vom Domstift Speyer..
Schlüssel: BA Sp Domstift Nr.85/Zitate#Eytzman
Seite: Seite_Eytzmann
Zitat: Eytzman
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: Eytzman zu Eizum - Geraidesmann, Eidesmann
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Alsterweiler · Eizum · Flurnamen (Alsterweiler)
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 6
Sammlung: Alsterweiler · Flurnamen (Alsterweiler)
LINK: Eizum
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: BA Sp Domstift Nr.85 - ^ Titel: Pfälzisches Wörterbuch - Eintrag Eidsgeselle.
Seite: Seite_Eidsgeselle
Schlüssel: Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de)#Seite_Eidsgeselle
Zitat: Eides-geselle m.: 'Gerichtsgeschworener'. 18. Jh.: Aidtsgesell [LU-Assh (alte Akten)]. Vgl. Lexer I 536 eitgeselle. — -pflicht f.: 'eidlich auferlegte Pflicht'. a. 1582: wird jeder gemeinßman vf den nothfall daß beste zu thun vermahnt vnd derhalben seine(r) eydtßpflichten erinnerd [PfWeist. II 523 (FR-Flomh)]. Schwäb. II 564..
Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: Bd. 2, Sp. 754
Schlagwort: Aidtsgesell · Eidsgeselle
Quelle: Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de)
Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
Letzter Abruf: 2023-1-3
Stufe: 6
Sammlung: Alsterweiler · Eizum
LINK: Aidtsgesell
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Eizum