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Reichskammergerichtsprozess 204: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. August 2026, 14:57 Uhr
Prozess vor Gericht: Akte
Gebiet: Kirrweiler · Bruchsal · Wetzlar
Zeitraum: 1797
Grad: 6
Kategorie:
| Merkmal | Eintrag |
|---|---|
| Nummer | Reichskammergerichtsprozess 204 |
| Archiv | Fehlt |
| Bestand | Reichskammergerichtsakten |
| Best.Verz. | HSTA M |
| Titel | Zehntzahlung in Maikammer. |
| Inhalt | Das Domkapitel besitzt das Universalzehntrecht und fordert Zehnten auch von zuvor als zehntfrei betrachteten Gärten im Immengarten und der Spreiselgasse. |
| Umfang | 13 cm |
| Aussteller | Reichskammergericht |
| Ausstellungsort | Kirrweiler · Bruchsal · Speyer |
| Instanz 1 | Bischöflich speyerisches Oberamt Kirrweiler |
| Instanz 2 | Bischöflich speyerisches Hofgericht Bruchsal |
| Instanz 3 | RKG |
| Kläger | Domkapitel Speyer |
| Beklagter | Leonhard Geiger · Bastian Rith · Niklas Petermann · Michel Hildenbrand |
| Datum | 1797 |
| Ausstellungstag | Unbekannt |
| Regest | Ja |
| Text-Original | Nein |
| Text-Übertragung | Nein |
| Weitere Personen | Franz Christoph von Speyer · Fehlt · Fehlt · Fehlt |
| Erwähnung in | N/A |
| CMS | 284 |
| Zitat | Zitat fehlt |
| Schlagwort |
Zehnt · Alsterweiler · Reichskammergericht · Immengarten · Spreiselgasse · zehntfrei · Glockenzehnt |
| Sammlung |
Die Vorlage hat ausgefüllt: Matthias C.S. Dreyer /2026-08-25
Der Reichskammergerichtsprozess 204 behandelt: Zehntzahlung in Maikammer (1751-1797).
Regest des Landesarchivs Speyer
"Vermerk Zehntzahlungen in Maikammer. Kl. Domkapitel besitzt das Universalzehntrecht und fordert Zehnten auch von zuvor als zehntfrei betrachteten Gärten im Immengarten und der Spreiselgasse (Sprintzelgaß), da sie in den Lagerbüchern von 1619 bis 1700 als zehntpflichtige Weingärten aufgeführt werden. Von einem der als zehntfrei beanspruchten Gartenstücke wird dem Schulmeister der Glockenzehnt gezahlt. Bekl. berufen sich auf Gewohnheitsrecht, nach dem Grundstücke innerhalb der Bannzäune zehntfrei seien. Auch seien str. Grundstücke öfters mit Anerkenntnis des Dorfgerichtes als zehntfrei verkauft und vertauscht worden. Die von 1. Inst. bestätigte Zehntpflicht wird von 2. Inst. verworfen, auch unter Verweis auf päpstliche Rechtsprechung, eine Zehntpflicht erlösche nach vierzigjähriger Nichteinforderung."
Urteil
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Reichskammergerichtsprozess 204 gehört den Kategorien an: Urkunde, Prozess
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 25.08.2026". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Reichskammergerichtsprozess 204. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Reichskammergerichtsprozess 204 ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 21.09.2026 ↑... Seitenanfang
