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Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628: Unterschied zwischen den Versionen

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{{TOCright}}'''{{PAGENAME}}''' ist die erste verbindliche, schriftlich dargelegte Regelung für jeden Geraidegenossen der Gemeinde [[Maikammer-Alsterweiler]]<ref group=anm>Ebenso gilt die {{PAGENAME}} für die Genossen der anderen Geraidegemeinden, Kirrweiler, Sankt Martin und Diedesfeld</ref>. Sie wurde im Jahre 1628, mit Bezug auf eine ursprüngliche Fassung aus dem Jahre 1577, verfasst. Vermutlich gab es einen Vorgänger, also vor 1577, in Form eines nicht schriftlich dargelegten [[Weistum|Weistums]]. Darauf weist die Formulierung hin: ''"von alters hero dazu verordnet”''[[CiteRef::Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/Vorspann]].
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Version vom 29. Juli 2022, 08:05 Uhr

Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 ist die erste verbindliche, schriftlich dargelegte Regelung für jeden Geraidegenossen der Gemeinde Maikammer-Alsterweiler[anm 1]. Sie wurde im Jahre 1628, mit Bezug auf eine ursprüngliche Fassung aus dem Jahre 1577, verfasst. Vermutlich gab es einen Vorgänger, also vor 1577, in Form eines nicht schriftlich dargelegten Weistums. Darauf weist die Formulierung hin: "von alters hero dazu verordnet”1. Zu den einzelnen Artikeln des Geraidespruchs:Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel

Überlieferung

Die aktuell gültige Übertragung stammt aus dem Jahre 2013[lit 1]. Zuvor hatte sich u.a. auch Johannes Leonhardt auszugsweise an der Übertragung versucht[lit 2]. Das "Ordnungspaket" befindet sich im Landesarchiv Speyer unter der Bezeichnung LA Sp D 1 Nr.475.

Inhalt in Abschnitten

Die Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 beginnt mit einer Präambel. "Nicht verfügbar.". . Es folgen XXX Artikel, die in folgende Abschnitte einzuteilen sind:

Inhaltliche Aspekte

Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 enthält ausschließlich Bestimmungen über das Waldgebiet der Haingeraide.


Übertragung der Urkunde

Dieser Spruch war auch für Alsterweiler gültig, obgleich dies nicht explizit erwähnt ist.


Weblinks

Literatur

  1. Friedmann (2013), Seite 327ff.
  2. Leonhardt, Johannes (1928), ’Geschichte von Maikammer=Alsterweiler’, Selbstverlag, Maikammer, (Band/Ausgabe: 1, 216 Seiten). (CMS 125).

Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Ebenso gilt die Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 für die Genossen der anderen Geraidegemeinden, Kirrweiler, Sankt Martin und Diedesfeld

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 gehört den Kategorien an: Geraideordnung

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Referenzierungen

  1. ^ Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/Vorspann