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LA Sp U 103 Nr.26: Unterschied zwischen den Versionen

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10. Dezember 1817 - Könglich baierisches Bezirks-Gericht zu Landau
 
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"Beklagter hat im Banne der Gemeinde Maikammer einen Garten welcher auf einer Seite durch Heinrich Dahus (???) Wittib, auf der andern Seite durch die Platten oder den Weeg von Maykammer nach Alsterweiler, vorn durch die Hintergaße, und hinter durch Friedrich Eisenbiegler (†), mit einer neu errichteten Mauer umgeben.
  
"Beklagter hat im Banne der Gemeinde Maikammer einen Garten welcher auf einer Seite durch Heinrich Dahus (???) Wittib, auf der andern Seite durch die Platten oder den Weeg von Maykammer nach Alterweiler, vorn durch die Hintergaße, und hinter druch Friedrich Eisenbiegler (†), mit einer unu errichteten Mauer umgeben.
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Kläger die Rechte der Gemeinde Alsterweiler verfolgend, behauptet Beklagter habe sich bey Anlegung dieses Gartens und Errichtung der Mauer eine bedeutende Asurgation(???) zum Nachtheile der genannten Gemeinde zu Schulden kommen lassen; indem der den Gemeinde Bach welcher aus dem Thale von Alsterweiler durch Alsterweiler hindurch zwischen der sogenannten großen und kleinen Hinter-Wiese herabläuft, von seinem gewöhnlichen Laufe, widerrechtlicher Weise, abgewendet das Beet des Baches geändert, den Bach, den er in seinem Garten anfangs aufgenommen auf den Weeg gewendet und seine Garten Mauer auf das linke Bachufer, auf das Eigenthum der Gemeinde gelegt habe; indem er ferner bey Errichtung der Garten Mauer der Gemeinde Alsterweiler von dem ihr eigenthümlich zugehorigen und zum Theile ausgesteinten Grund Eigenthumen entgegen, ihre wohl erworbenen Rechte, so wie namentlich das Bachstaaden Recht verletzt, auch der Bestimmung des vorigen Eigenthümers entgegen gehandelt habe, da bey der im Jahre ein tausend acht hundert und acht, durch die Herrn Maitre JEAN und CONSORTEN vor dem Notär XXX abgehaltenen öffentlichen Versteigerung eine breite von zwey Metres Landes längs dem Weege nach Alsterweiler vorbehalten und dazu bestimmt worden war, die Straße von Maykammer neu und beguern(???) anzulegen.
 
 
Kläger die Rechte der Gemeinde Alsterweiler verfolgend, behauptet Beklagter habe sich bey Anlegung dieses Gartens und Errichtung der Mauer eine bedeutende Asurgation(???) zum Nachtheile der genannten Gemeinde zu Schulden kommen lassen; indem der den Gemeinde Bach welcher aus dem Thale von Alsterweiler durch Alsterweiler hindurch zwischen der sogenannten großen und kleinen Hinter-Wiese herabläuft, von seinem gewöhnlichen Laufe, widerrechtlicher Weise, abgewendet das Beet des Baches geändert, den Bach, den er in seinem Garten angangs aufgenommen auf den Weeg gewendet und seine Garten Mauer auf das linke Bachufer, auf das Eigenthum der Gemeinde gelegt habe; indem er ferner bey Errichtung der Garten Mauer der Gemeinde Alsterweiler von dem ihr eigenthümlich zugehorigen und zum Theile ausgesteinten Grund Eigenthumen entgegen, ihre wohl erworbenen Rechte, so wie namentlich das Bachstaaden Recht verlezt, auch der Bestimmung des vorigen Eigenthümers entgegen gehandelt habe, da bey der im Jahre ein tausend acht hundert und acht, durch die Herrn Maitre JEAN und CONSORTEN vor dem Notär XXX abgehaltenen öffentlichen Versteigerung eine breite von zwey Metres Landes längs dem Weege nach Alsterweiler vorbehalten und dazu bestimmt worden war, die Straße von Maykammer neu und beguern(???) anzulegen.
 
  
Diese leztern zum allgemeinen Besten rpojektierte Verbesserung, behauptet Kläger, habe Beklagter durch seine Adurgation nicht nur verhindert, sondern auch noch überdieß durch diese den alten von Maykammer nach Alsterweiler führenden Weeg so beschädigt, daß dieser Weeg nun häufigt übersch(???) wurde, und während eines großen Theiles des Jahres unbrauchbar seye,
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Diese leztern zum allgemeinen Besten projektierte Verbesserung, behauptet Kläger, habe Beklagter durch seine Asurgation nicht nur verhindert, sondern auch noch überdieß durch diese den alten von Maykammer nach Alsterweiler führenden Weeg so beschädigt, daß dieser Weeg nun häufig übersch(???) wurde, und während eines großen Theiles des Jahres unbrauchbar seye,
  
Beklagter hingegen behauptet, daß seine nun errichtete Garten-Mauer ganz auf seinem Gienthume errichtet worden, und daß diese Mauer, den mit uralten direkte auf einander hinweisenden Steinen begränzten Fußweeg, die Platten genannt, nicht im geringsten beeinträchtigt habe.
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Beklagter hingegen behauptet, daß seine nun errichtete Garten-Mauer ganz auf seinem Eigenthume errichtet worden, und daß diese Mauer, den mit uralten direkte auf einander hinweisenden Steinen begränzten Fußweeg, die Platten genannt, nicht im geringsten beeinträchtigt habe.
  
Nachdem Kläger in seiner Eigenschaft als Burgermeister der Gemeinde Alsterweiler durch Beschluß des Präfektur Rathes, zum Mainz vom eilften Dezember ein tausend acht hundert und eilf (1811) für        und einregistriert zu Edenkoben de zwanzigsten Oktober ein tausend acht hundert und siebenzehn und später durch ein königliches Regierungs-XXX vom zehnten März ein tausend acht hundert und siebenzehn, zu gegenwärteigen Klage gehörig ermächtigt worden war,
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Nachdem Kläger in seiner Eigenschaft als Burgermeister der Gemeinde Alsterweiler durch Beschluß des Präfektur Rathes, zum Mainz vom eilften Dezember ein tausend acht hundert und eilf (1811) für        und einregistriert zu Edenkoben de zwanzigsten Oktober ein tausend acht hundert und siebenzehn und später durch ein königliches Regierungs-XXX vom zehnten März ein tausend acht hundert und siebenzehn, zu gegenwärtigen Klage gehörig ermächtigt worden war...

Version vom 27. September 2017, 14:24 Uhr

Urkunde LA Sp U 103 Nr.26

Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: 1817 Dezember 10
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

Bild Lizenz /nicht verfügbar

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp U 103 Nr.26
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Mauerstreit
Best.Verz. Archiv
Titel Urteil Könglich baierisches Bezirks-Gericht zu Landau (1817)
Inhalt Mauerstreit zwischen der Gemeinde Alsterweiler (vertreten durch Bürgermeister von Maikammer, Baltasar Heller und Georg Platz, Maikammer) wegen eines Mauerbaus in Alsterweiler.
Umfang 18 Seiten
Aussteller Bezirksgericht Landau
Ausstellungsort Landau
Empfänger
Siegler Fehlt
Datum 1817 Dezember 10
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original nein
Text-Übertragung unvollständig
Weitere Personen Fehlt · Fehlt · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Zitat fehlt
Schlagwort

Alsterweiler · Mauerstreit · Hauptstraße

Sammlung

Urkunde

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2017-09-27

Die Urkunde trägt den Titel: Mauerstreit Alsterweiler gegen Georg Platz.


Regest

U 103 Nr.26 10. Dezember 1817 - Könglich baierisches Bezirks-Gericht zu Landau

Balthasar Heller, Bürgermeister zu Maikammer und Alsterweiler (Kläger) Georg Platz, Gutsbesitzer Maikammer (Beklagter)

Unter dem Abschnitt "Faktum" wird der Fall erläutert: Vorlage:Quelle unvollständig --sporadische Übertragung vom 25. September 2017-- "Beklagter hat im Banne der Gemeinde Maikammer einen Garten welcher auf einer Seite durch Heinrich Dahus (???) Wittib, auf der andern Seite durch die Platten oder den Weeg von Maykammer nach Alsterweiler, vorn durch die Hintergaße, und hinter durch Friedrich Eisenbiegler (†), mit einer neu errichteten Mauer umgeben.

Kläger die Rechte der Gemeinde Alsterweiler verfolgend, behauptet Beklagter habe sich bey Anlegung dieses Gartens und Errichtung der Mauer eine bedeutende Asurgation(???) zum Nachtheile der genannten Gemeinde zu Schulden kommen lassen; indem der den Gemeinde Bach welcher aus dem Thale von Alsterweiler durch Alsterweiler hindurch zwischen der sogenannten großen und kleinen Hinter-Wiese herabläuft, von seinem gewöhnlichen Laufe, widerrechtlicher Weise, abgewendet das Beet des Baches geändert, den Bach, den er in seinem Garten anfangs aufgenommen auf den Weeg gewendet und seine Garten Mauer auf das linke Bachufer, auf das Eigenthum der Gemeinde gelegt habe; indem er ferner bey Errichtung der Garten Mauer der Gemeinde Alsterweiler von dem ihr eigenthümlich zugehorigen und zum Theile ausgesteinten Grund Eigenthumen entgegen, ihre wohl erworbenen Rechte, so wie namentlich das Bachstaaden Recht verletzt, auch der Bestimmung des vorigen Eigenthümers entgegen gehandelt habe, da bey der im Jahre ein tausend acht hundert und acht, durch die Herrn Maitre JEAN und CONSORTEN vor dem Notär XXX abgehaltenen öffentlichen Versteigerung eine breite von zwey Metres Landes längs dem Weege nach Alsterweiler vorbehalten und dazu bestimmt worden war, die Straße von Maykammer neu und beguern(???) anzulegen.

Diese leztern zum allgemeinen Besten projektierte Verbesserung, behauptet Kläger, habe Beklagter durch seine Asurgation nicht nur verhindert, sondern auch noch überdieß durch diese den alten von Maykammer nach Alsterweiler führenden Weeg so beschädigt, daß dieser Weeg nun häufig übersch(???) wurde, und während eines großen Theiles des Jahres unbrauchbar seye,

Beklagter hingegen behauptet, daß seine nun errichtete Garten-Mauer ganz auf seinem Eigenthume errichtet worden, und daß diese Mauer, den mit uralten direkte auf einander hinweisenden Steinen begränzten Fußweeg, die Platten genannt, nicht im geringsten beeinträchtigt habe.

Nachdem Kläger in seiner Eigenschaft als Burgermeister der Gemeinde Alsterweiler durch Beschluß des Präfektur Rathes, zum Mainz vom eilften Dezember ein tausend acht hundert und eilf (1811) für und einregistriert zu Edenkoben de zwanzigsten Oktober ein tausend acht hundert und siebenzehn und später durch ein königliches Regierungs-XXX vom zehnten März ein tausend acht hundert und siebenzehn, zu gegenwärtigen Klage gehörig ermächtigt worden war...