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Reichskammergerichtsprozess 2219: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kläger [[Viax von Oberstein]] fordert von der Beklagten [[Margarethe von Altdorf|Margarethe geboren von Altdorf]], genannt [[Margarethe von Kropsburg]] die Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen. Diese Summe habe er ihr und ihrem früheren Ehemann [[Jörg Haller von Hallstein]] zum Kauf des Hauses [[Rohrburg]] in [[Durmersheim]] Markgrafschaft Baden und des alten und oberen [[Schloss Kirrweiler|Schlosses in Kirrweiler]] geliehen.
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Der Kläger [[Viax von Oberstein]] fordert von der Beklagten [[Margarethe von Altdorf|Margarethe geboren von Altdorf]], genannt [[Margarethe von Kropsburg]] die Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen. Diese Summe habe er ihr und ihrem früheren Ehemann [[Jörg Haller von Hallstein]] zum Kauf des Hauses [[Rohrburg]] in [[Durmersheim]] Markgrafschaft Baden und des alten und oberen Schlosses in Kirrweiler<ref group=anm>siehe [[Altenkirrweiler]]</ref>  geliehen.
  
 
Die Beklagte erhebt Widerklage wegen Injurien
 
Die Beklagte erhebt Widerklage wegen Injurien

Version vom 4. März 2017, 10:38 Uhr

Der Reichskammergerichtsprozess 2219[urk 1] fand im Zeitraum von 1550 bis 1555 vor dem Reichskammergericht[lit 1] in Speyer statt.

  • als Kläger:

Viax von Oberstein

  • als Beklagte:

Margarethe geboren von Altdorf, genannt Margarethe von Kropsburg

  • Gegenstand der Klage:

Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen.

Der Kläger Viax von Oberstein fordert von der Beklagten Margarethe geboren von Altdorf, genannt Margarethe von Kropsburg die Herausgabe von 66 Goldgulden und 60 fl. Batzen. Diese Summe habe er ihr und ihrem früheren Ehemann Jörg Haller von Hallstein zum Kauf des Hauses Rohrburg in Durmersheim Markgrafschaft Baden und des alten und oberen Schlosses in Kirrweiler[anm 1] geliehen.

Die Beklagte erhebt Widerklage wegen Injurien [beg 1] derart, dass Viax von Oberstein sie im Jahr 1546 in der Gaststätte "Zum Hecht" (Hecht) [web 1] in Heidelberg beschimpft habe.

Urteil

Weblinks

  1. .goldener-hecht-heidelberg.eu heutige Gaststätte in Heidelberg mit dem Namen "Goldener Hecht". Es gab eine zweite "Zum Hecht", die am Marktplatz lag, am oberen Eck der Fischergasse.

Literatur

  1. Harthausen, Hartmut. Geistiges Leben im Umkreis des Reichskammergerichts in Speyer. Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. 1st ed. Vol. 19. Wetzlar: Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, 1997. siehe auch: [.dreyermatthias.de/wikindx3/index.php?action=resourceView&id=238]

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

  1. Kläger Viax von Oberstein 1550 in: [.dreyermatthias.de/wikindx3/index.php?action=resourceView&id=235 Nachweise Nr.235]

Begriffe

  1. Anmerkung Matzinger: Es handelt sich um die sogenannte üble Nachrede. Sie ist eine Form der Beleidigung. Bei der üblen Nachrede wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt, die allerdings nicht „erweislich wahr“ ist.

Kategorien

Reichskammergerichtsprozess 2219 gehört den Kategorien an: Urkunde, Prozess

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