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Jeder Geraidegenosse genoß die gleichen Rechte, unter anderm Bau-, Brenn- und Kammertholz, sowie Sand, Steine, Streuwerk und Gras zur eigenen Nutzung aus der jeweiligen Haingeraide zu entnehmen. Hinzu kam das Recht der Weide und des Viehtriebs insbesondere der Schweinemast bei Nutzung von Eicheln und Bucheckern. Steinbrüche standen den Geraidegenossen für den Eigenbedarf offen. | Jeder Geraidegenosse genoß die gleichen Rechte, unter anderm Bau-, Brenn- und Kammertholz, sowie Sand, Steine, Streuwerk und Gras zur eigenen Nutzung aus der jeweiligen Haingeraide zu entnehmen. Hinzu kam das Recht der Weide und des Viehtriebs insbesondere der Schweinemast bei Nutzung von Eicheln und Bucheckern. Steinbrüche standen den Geraidegenossen für den Eigenbedarf offen. | ||
Version vom 26. Februar 2026, 17:01 Uhr
Geraidegenosse waren die Nutzungsberechtigten einer Geraide (hier Haingeraide). Der Landesfürst, Adlige, Klöster sowie Juden hatte eigenständige Rechte (insbesondere Jagd, Fischerei betreffend[anm 1]). In der Fünften Haingeraide[anm 2] hatten die Familien von Dalberg auf der Kropsburg und die Herren von Oberstein verbriefte Privilegien. Beispiel ist[anm 3] der 1594 geeinigte Schaftrieb von Margarethe von Oberstein, geborene von Talheim in den Wäldern von Maikammer und Alsterweiler[web 1]
Jeder Geraidegenosse genoß die gleichen Rechte, unter anderm Bau-, Brenn- und Kammertholz, sowie Sand, Steine, Streuwerk und Gras zur eigenen Nutzung aus der jeweiligen Haingeraide zu entnehmen. Hinzu kam das Recht der Weide und des Viehtriebs insbesondere der Schweinemast bei Nutzung von Eicheln und Bucheckern. Steinbrüche standen den Geraidegenossen für den Eigenbedarf offen.
Die Entnahme von Streuwerk und Brennholz wurde ab Mitte des 18. Jahrhunderts reglementiert. Fällungen zu Klafter- und Stammholz geschahen durch die Waldknechte unter Aufsicht der Geraideförster nach Erlaubnis durch den jeweiligen Schultheißen.
Weblinks
- ↑ Sehen Sie ausführlich dazu: LA Sp U 103 Nr.302.
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Sehen Sie dazu Bischof Matthias Ramung, IN: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel
- ↑ Fälschlicherweise auch Vierte Mittelhaingeraide genannt.
- ↑ Sehen Sie dazu auf: www. duttweiler.de / Beispiel für die Priviliegen: "Sind die Verleihung durch Bischof Georg von Speyer (1518) an Philipp von Dalberg "aus Gnaden, von keiner Gerechtigkeit wegen, sein Leben lang" Jagdrechte in der Geraide (vielleicht stammt aus dieser Zeit der sog. Jagdsstein auf St. Martiner Gemarkung). Abgerufen am 26.02.2026 unter Geraidegenossen.
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Geraidegenosse gehört den Kategorien an: Begriff
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Referenzierungen
- ^ Friedmann, Andreas Urban (2013)
Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
Kein Titel angegeben.
Kein Schlüssel angegeben.
Seite: 494 494
Kein Zitat angegeben.
Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Schlagwort: Haingeraide · Alsterweiler · Ordnung · Weistum
Quelle: Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen
Erscheinungsjahr: 2013
Die Einstufung fehlt noch.
Sammlung: Weistum · Haingeraide
LINK: Haingeraide
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