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Längenmaß
Maßeinheiten: Flächenmaß, Hohlmaß, Längenmaß, Schobbe
Längenmaß (Längenmaßeinheit) bezeichnet eine Maßeinheit. Das Längenmaß gibt die Länge einer Strecke, einer Linie oder eines Abstands (Entfernung, Distanz) an. Dem Längenmaß, der Länge ist das Attribut "ist Längenmaß" zugeordnet. Auch die Breite ist ein Längenmaß.
In alter Zeit
Im 18. Jahrhundert werden in Alsterweiler die Längen in der Einheit Schuoh, Schuohe angegeben[1]. Aus den Maßen ergibt sich daraus eine Länge von etwa 28 Centimetern.
Schuh, Fuß
Ein Schuh (auch: Schuoh, Schuohe[2])
- 1 Kurpfälzer Schuh (Worms) = 0,279 Meter
- 1 Schuh (Speyer, gemäß Altpörtel) = 0,2891 Meter
- 1 Hagenauer Schuh = 0,265 Meter
aber * 4 Hagenauer Schuh = 3 1/2 Straßburger Schuh
- 1 Bayrischer Fuß = 0,2981 Meter
- 1 Nürnberger Fuß = 0,304 Meter
Elle
- 1 Brabanter Elle = 0,69 Meter
- 1 Hagenauer Elle = 2 Schuhe = 0,53 Meter[3]
Rute
- 1 Rute = 16 Schuh = 4,60 Meter
19. und 20. Jahrhundert
Mit der bayerischen Zeit werden die auch heute noch gültigen Einheiten eingeführt: Meter, Cenitmeter, Millimeter (siehe auch Flächenmaß, Hohlmaß).
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: LA Sp D 2 Nr.734#Blatt216
- ↑ siehe dazu: LA Sp D 2 Nr.734#Blatt216)
- ↑ Alle Angaben zu Schuh und Elle aus: Collofong, Ernst und Fell, Hans (1978), ’1000 Jahre Lambrecht: Chronik einer Stadt’, Lambrecht Hgg. Collofong, Ernst und und Hans Fell, (Edeldruck, Lambrecht, Band/Ausgabe:) 431 Seiten. (CMS 354), Seite 410ff.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Längenmaß gehört den Kategorien an: Maßeinheit
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