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Deutsches Rechtswörterbuch

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Deutsches Rechtswörterbuch (auch DRW) ist ein Wörterbuch. Das einzelne Wort wird mit seinen Bedeutungen dargestellt. Das DRW ist ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginn der schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800. Für die heutige Rechtssprache ist es nur bedingt geeignet. "Deutsch" bezeichnet hier, nach der Theorie des 19. Jahrhunderts den Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie. Der Online Zugang zum DRW ist u.a. im woertbuchnetz.de[link 1] zu finden.

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Alle Wörter: Artikel 1:2

Deutsches Rechtswörterbuch - Alle Worte alphabetisch

  • Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Egerte
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Egerte
    Zitat: "Acker, worauf man in einem Jahr Getreide, im folgenden Gras wachsen läßt" Hübner,ErzstSalzb. III 961; unbebautes, brach bleibendes Feld"..
    Eine Übertragung fehlt.
    Es gibt keine Anmerkung.
    Schlagwort: Egerte
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Egerte



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