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Kirchenbuch Maikammer
Das Kirchenbuch Maikammer-Alsterweiler wird als Sammelbegriff für alle Geburts/Tauf-, Heirats- und Sterbebücher verstanden. Darüber hinaus enthält das Kirchenbuch auch die "Bürgerliste zum Kirchenbuch" aus dem Jahre 1602.
Geburts- und Taufeinträge
Mit dem Konzil von Trient[1] wird für die katholischen Kirchen das Führen von Eheregistern und Taufbüchern eingeführt. Dennoch haben sich in vielen pfälzischen Gemeinden derartige Erfassungen erst im Laufe des 17. Jahrhunderts durchgesetzt. In Maikammer begann die Erfassung zum Ende des Jahres 1587.
Sterbeeinträge
Besondere Vorkommnisse
Berufe und Tätigkeiten
„Unbekannt“ ist keine Zahl.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ 24. Sitzung mit Dekret vom 11. November 1563.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Kirchenbuch Maikammer gehört den Kategorien an: Liste Person (Alsterweiler)
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