Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Gült
Gült ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters. Die Gült bezeichnet eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Rente[1]. Gülten wurden auf alle möglichen Waren und Leistungen bezogen. Für die Zahlung von Geld war der Begriff Geldgülte und für Früchte oder andere Produkte die Fruchtgülte in Verwendung. Üblich waren die folgenden Gülten:
- Geldgült, Hellergült
- Ölgült
- Weingült
Gült (Gülte), leitet sich davon ab, was ein Gut jährlich erträgt. Gült bezeichnet auch soviel wie Schuld, auch Abtragung einer solchen, ferner der von der Nutznießung eines Gutes zu entrichtende Grundzins[2].
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Gült gehört den Kategorien an: Abgabe
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 17.03.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Gült. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Gült ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang
Referenzierungen
- ^ Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
Seite: Gült
Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Gült
Zitat: "was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut, VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3).
Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: Gült ist einer der schillernsten Rechtsbegriffe des Mittelalters und nur im Textkontext in seiner Bedeutung zu bestimmen.
Schlagwort: Gült
Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Alsterweiler · DRW
LINK: Alsterweiler
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Gült