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Pfennigmeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Oktober 2018, 18:20 Uhr
Pfennigmeister war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet. Für diese Funktion waren verschiedene Ränge vorgesehen. Die Pfennigmeister waren an unterschiedlichen Institutionen beschäftigt. Die Reichspfennigmeister wurden vom Kaiser direkt ernannt[1].
Am Reichskammergericht gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ DRW - Deutsches Rechtswörterbuch, 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251 "am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister"
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Pfennigmeister gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion, Person nach Funktion
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Referenzierungen
- ^ Concepte 1748/Seite793