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Haingeraide: Unterschied zwischen den Versionen

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"Die [[Haingeraide|Haingeraiden]] entwickelten sich aus dem fränkischen Waldrecht"<ref>Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267</ref>. Sie waren zwar Königsbesitz, aber auch der Nutzung durch jeden Freien zugänglich. Daraus entwickelten sich die [[Marktgenossenschaft|Marktgenossenschaften]] sowie der Begriff der [[Allmende]]. Daraus entstand im 13. Jahrhundert der Name Heimgereite bzw. dessen Ableitung Haingeraide<ref>woertbuchnetz.de / abgerufen am 14. Juli 2016 aus Pfälzisches Wörterbuch: Haingeraide bis hakeln (Bd. 3, Sp. 588 bis 589)</ref><ref>Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267</ref>. Im Zeitraum 1464-1478 wird der Name Gereide benutzt<ref>Ramung, Matthias (1469), ’Liber secretorum Matthiae (Matthias Ramung) -Auszug Alsterweiler und Auszug Fische’, (Band/Ausgabe:) Seiten. (CMS 586).</ref><ref group=urk>Das im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrte Liber secretorum GLA 67 Nr.296 des Bischofs Matthias Ramung enthält eine Darstellung der Gereide. Es dürfte sich um die erste Nennung des Bereichs um [[Alsterweiler]] handeln</ref>.
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"Die [[Haingeraide|Haingeraiden]] entwickelten sich aus dem fränkischen Waldrecht"<ref>Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267</ref>. Sie waren zwar Königsbesitz, aber auch der Nutzung durch jeden Freien zugänglich. Daraus entwickelten sich die [[Marktgenossenschaft|Marktgenossenschaften]] sowie der Begriff der [[Allmende]]. Daraus entstand im 13. Jahrhundert der Name Heimgereite bzw. dessen Ableitung Haingeraide<ref>woertbuchnetz.de / abgerufen am 14. Juli 2016 aus Pfälzisches Wörterbuch: Haingeraide bis hakeln (Bd. 3, Sp. 588 bis 589)</ref><ref>Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267</ref>. Im Zeitraum 1464-1478 wird der Name Gereide benutzt<ref>Ramung, Matthias (1469), ’Liber secretorum Matthiae (Matthias Ramung) -Auszug Alsterweiler und Auszug Fische’, (Band/Ausgabe:) Seiten. (CMS 586).</ref><ref group=urk>Das im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrte Liber secretorum [[GLA Ka 67 Nr.296]] des Bischofs Matthias Ramung enthält eine Darstellung der Gereide. Es dürfte sich um die erste Nennung des Bereichs um [[Alsterweiler]] handeln</ref>.
  
 
In der Pfalz gab es 5 Haingeraiden<ref>Und zahlreiche weitere Genossenschaften, wie z.B. Ganerben, die auf auch noch in sehr alten Beständen dokumentiert sind - Bienwälder Recht. Siehe dazu:Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten. (CMS 416).</ref>  
 
In der Pfalz gab es 5 Haingeraiden<ref>Und zahlreiche weitere Genossenschaften, wie z.B. Ganerben, die auf auch noch in sehr alten Beständen dokumentiert sind - Bienwälder Recht. Siehe dazu:Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten. (CMS 416).</ref>  

Version vom 24. Juli 2016, 10:47 Uhr

Haingeraiden[lit 1] waren Körperschaften mit einer gemeinsamen Nutzungsmark, die eine eigene Verwaltung besaßen[1]. Heute wird Haingeraide auch als Waldbezirk selbst angesehen[2].

"Die Haingeraiden entwickelten sich aus dem fränkischen Waldrecht"[3]. Sie waren zwar Königsbesitz, aber auch der Nutzung durch jeden Freien zugänglich. Daraus entwickelten sich die Marktgenossenschaften sowie der Begriff der Allmende. Daraus entstand im 13. Jahrhundert der Name Heimgereite bzw. dessen Ableitung Haingeraide[4][5]. Im Zeitraum 1464-1478 wird der Name Gereide benutzt[6][urk 1].

In der Pfalz gab es 5 Haingeraiden[7]

Daraus erklärt sich auch die unterschiedliche Bezeichnung für die Haingeraide in Alsterweiler[8]. Es handelt sich sowohl um die fünfte Haingeraide (vollständige Zählung) als auch um die Vierte Mittelhaingeraide[9].

Historische Entwicklung

Das gesamte Waldgebiet der Pfalz war ursprünglich allein der königlichen Macht vorbehalten.

Herauslösung aus königlichem Besitz

Eine Abgrenzung von einzelnen Waldgebieten begann als Lehen oder Schenkungen auch mit Waldanteilen und Nutzungsrechten versehen wurden. Damit wurden Teile des Waldes aus dem königlichen Besitz herausgelöst[10][lit 2]. Auslöser für diese Übertragungen waren Verdienste von Landesmannschaften, Stadtgründungen, Heiraten oder Aufteilungen in Erbfällen. Gleichzeitig sollte damit aber auch die Erschließung, die Besiedlung und die Nutzung des Waldes vorangetrieben werden[11]. Schließlich waren weite Teile der Pfalz noch dünn besiedelt und der Wald sogar weitgehend siedlungsfrei[12].

Der Ursprung dieser Teilungsvorgänge lässt sich nicht mehr lückenlos nachvollziehen. Ein Anfang ist darin zu sehen, daß "die Wälder der Haingeraiden ausgeschieden wurden"[13].[14] Im 12. Jahrhundert nahm diese Tätigkeit weiter zu. Burgherren wurden belehnt und als die Reichsstädte ebenfalls Waldbesitz erhielten, verblieb nur noch ein kleiner Rest beim Reich (siehe dazu die Reichswaldgenossenschaften).

Festlegung von Grenzen

Bedingt durch diese Aufteilungen mussten Grenzen und Grenzverläufe festgelegt werden. Topographische Begebenheiten, Bach- und Flußverläufe wurden als Landmarken genutzt, um die Grenzen möglichst einfach nachvollziehbar zu machen [15][16].

HIER Beschreibung Abgrenzung Haingeraide als Beispiel????

Eine Aussteinung, wie wir sie heute kennen, war zunächst nicht vorgesehen. Fehlten natürliche Gegebenheiten wurden in Baumstämme Marken eingeschlagen (Lochbäume), die man Lach, Loch oder Looch nannte[17]. Derartige Gemarkungsnamen gibt es auch in Alsterweiler wie Loch, Lochgewann, Lochhohl, Lochweg, Lochweinsper[18][19]

Zur Markierung der Lochbäume diente die Waldaxt. Sie war ein hoheitliches Werkzeug und Symbol des Waldeigentums. Die Waldaxt war deshalb an einem sicheren Ort zu verwahren. Für die Haingeraiden der IV. Mittelhaingeraide übernahm dies die Gemeinde Diedesfeld.

Zunehmend wurden die Marken durch Steine ersetzt. In der Regel waren diese mit einem einfachen Kreuz versehen[20][21].

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Wälder wurden die Bemühungen um einen präzisen Grenzverlauf erhöht. So wollte Johann von Dhaun, Graf zu Falkenstein und Herr zu Oberstein, als Lehensträger der Burg Wilenstein nach einer Grenzbegehung, weitere Steine gesetzt haben: "zwischen zwei gut bekannten Steinen die richt und Schlicht zu suchen und noch zwei oder mehrer Steine zu setzen."[22].

Vermessung der Haingeraide

Im 18. Jahrhundert ging man dazu über die Grenzsteine in einen Linienverbund zu setzen und damit die Ausmarkung weiter zu verfeinern. In die "Köpfe" der Steine (Draufsicht) wurden "Linienzüge" eingeschlagen, die einen Bezug zum Grenzverlauf hatten und das Ausfinden des nächsten Steines erleichterten Datei:Grenzstein.jpg.

Weitere grundlegende Neuausrichtungen brachten die staatsrechtlichen Veränderungen von 1797 (Frankreich), 1801 (Frankreich) und 1816 (Bayern). Zum Teil wurden Grenzen gegenstandslos. Die Haingeraide wurde aufgelöst und durch einen Staatswald ersetzt. Von bayerischer Seite wurde die Forstverwaltung mit beamteten Förstern eingeführt. Zwar bedeutete dies einen erheblichen Einschnitt in die Rechte der freien Bürger, was die Nutzung und die Begehung ihres Waldes betraf. Andererseits darf auch nicht übersehen werden, daß sich der Wald der damaligen Haingeraide in einem erbärmlichen Zustand befand "Wo der Winzer den Fuß hinsetzt, da stehet der Wald ab"Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 275</ref>.

In der ehemaligen Haingeraide[23] auf dem Gebiet von Alsterweiler wurde im Jahre 1821/22 die ersten Grenzsteine gesetzt. Sie stehen noch heute im Wald. Dies war nun Sache eines fachkundigen Geometers oder auch Renovator Renovators. Nicht nur die Steine wurden gesetzt, auch die Abstände zwischen den Steinen vermessen und somit der gesamte Grenzverlauf dokumentiert. Schließlich wurden die ersten Katasterkarten erstellt 1821/22 und 1839.

Aus der Karte des Waldbanns (1850) geht die Aufteilung der IV. Mittelhaingeraide in Waldgewannen hervor.

Weblinks

Literatur

  1. Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten. (CMS 416).
  2. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 265-276 und Karte Vorl.Nr.38

Einzelnachweise

  1. vgl. dazu: Friedmann, Andreas Urban (2013) Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Lingenfeld, Maierdruck, Seite VII, Anmerkung 1.
  2. Dies wohl in Anlehnung an: Christmann, Ernst (1964) Die germanische Landnahme an Hand der Siedlungsnamen. In: Alter, Willi (Hrsg.), Pfalz-Atlas, Speyer, S. 149–151, sowie woerterbuchnetz.de / abgerufen am 14. Juli 2016 Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gereide / Band IV Sp. 287-288
  3. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267
  4. woertbuchnetz.de / abgerufen am 14. Juli 2016 aus Pfälzisches Wörterbuch: Haingeraide bis hakeln (Bd. 3, Sp. 588 bis 589)
  5. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267
  6. Ramung, Matthias (1469), ’Liber secretorum Matthiae (Matthias Ramung) -Auszug Alsterweiler und Auszug Fische’, (Band/Ausgabe:) Seiten. (CMS 586).
  7. Und zahlreiche weitere Genossenschaften, wie z.B. Ganerben, die auf auch noch in sehr alten Beständen dokumentiert sind - Bienwälder Recht. Siehe dazu:Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten. (CMS 416).
  8. Kiefer, Armin (2004) Unser Wald - Die V. Haingeraide. Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Maikammer, S. Ausgabe 42/2004 bis 05/2005.
  9. Friedmann, Andreas Urban (2013) Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Lingenfeld, Maierdruck.
  10. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 265-276 und Karte Vorl.Nr.38
  11. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 265-276 und Karte Vorl.Nr.38
  12. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 265-276 und Karte Vorl.Nr.38
  13. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 266
  14. Frenzel weist zudem darauf hin, daß "fränkische Gaugrafen das Kloster Hornbach begabten", Seite 266.
  15. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 266
  16. Frenzel (1963) verweist auf ein Beispiel aus Fischbach aus dem Jahre 1369
  17. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 266
  18. Wittmer, Richard (2000) Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten. Maikammer, Ortsgemeinde Maikammer.
  19. Frenzel (1963) Seite 266, nennt weitere Beispiele, wie aus dem Weistum der Frankenweide: "... von demselben Stein... bis zum Krodenborn, da steht ein Lochbaum..."
  20. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 267
  21. Frenzel (1963) verweist zudem darauf, daß es sich dabei nicht um ein christliches Symbole handele, vielmehr um Scharten oder Schrammen
  22. Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 266
  23. Dies entsprach dem Waldanteil der Gemarkung von Maikammer-Alsterweiler

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

  1. Das im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrte Liber secretorum GLA Ka 67 Nr.296 des Bischofs Matthias Ramung enthält eine Darstellung der Gereide. Es dürfte sich um die erste Nennung des Bereichs um Alsterweiler handeln

Begriffe

Kategorien

Haingeraide gehört den Kategorien an: Gemarkung, Genossenschaft, Vorlage

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Referenzierungen

  1. ^  Titel: Dorfordnung 1549.
    Schlüssel: Dorfordnung 1549/Artikel#Artikel_10
    Seite: Artikel_10
    Zitat: Item von alter her ist verbotten, das neyemand in gemeinen wegen und soenderlich auff dem uberfelt was soll hawen; deßgleiche sol man die rech nit außroden und insetzen bey pene 1 lb heller. Dann wa ein wege nott wurd sein in der marck zu machen, wuort die gemein selber tuon wie von alter her, und sol daruober eyn jglicher gemeinsman sampt den verordenten schutzen bey seinem eyd den ubertretter anpringen und ruogen. Deßgleichen sol niemand greben machen uber die gesatzten stein, auch bey der eynungen eyn pfundt heller.
    Übertragung: Es ist seit jeher verboten · daß jemand auf öffentlichen Wegen · insbesondere aber auf dem Überfeld etwas anbauen sollte. Ebensowenig sollte man den Rech ausroden oder einsetzen bei einer Strafe von 1 lb Heller. Wenn es aber erforderlich wäre · einen Weg in der Gemarkung anzulegen · würde es die Gemeinde · wie schon jeher · selbst tun. Jeder Gemeinsmann und die vereidigten Schützen sollte bei seinem Eid die Übertretenden anzeigen und rügen. Ebensowenig soll jemand Gräben machen über gesetzte Steine · ebenfalls bei einer Strafe von einem Pfundt Heller.
    Anmerkung: Bestimmungen zur Gemarkung.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Gemeiner Weg · Überfeld · Mark · Gemeinsmann · Schütz · Stein · Gesetzter Stein · Grenzstein · Einung
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Dorfordnung · Weistum · Maikammer · Alsterweiler
    LINK: Gemeinsmann
    Eine urn fehlt.
    PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung_maikammer_1549_Doll_.pdf
    WIKI: Gemeiner Weg · Überfeld · Mark · Gemeinsmann · Schütz · Stein · Gesetzter Stein