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Bede: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bede war eine Abgabe. Sie wurde von den Landesherren ursprünglich dafür erhoben, daß sie die Landesverteidigung mit ihren "Mannschhaften übernahmen und das Aufgebot zum Reichsheer stellten. Ritter und Geistliche waren von Beden regelmäßig befreit. Aus freiwilli-gen, anfangs mehr privaten Leistungen wurde die Bede mit der Zeit eine regelmäßige, öffentliche, rechtliche Abgabe, deren Entrichtung von Amts wegen erzwungen wurde. In außerordentlichen Fällen (z. B . im Krieg) pflegten noch besondere Beden erhoben zu werden. Die hiesige Gemeinde hatte im Mai 60 fl. Maibed-, im Herbst 76 fl. 54 Kreuzer .2 Pfennig Herbstbedgeld zu zahlen. Dazu kamen 11/2 fl. Atzgeld, 7 fl. Rindfleischgeld und 3 fl. Schenkgeld. "') In dicken Büchern waren die Namen sämtlicher Besitzer mit ihren bedpflichtigen Gütern verzeichnet. Sie wurden von Zeit zu Zeit vom Oberamtmann oder Fauth mit Schultheiß und Gericht, Bürgermeistern, Steinsetzern und Bedlegern neu angelegt; hier 1580, 1619, 1669 und 1730. Die Wingert wurden (1619 und 1669) in 3 Klassen eingeteilt und pro Morgen Wingert 2 Batzen bzw. 1 Batzen 10 Pfg., bzw. 1 Batzen, vom Morgen Acker 1 Batzen, vom Morgen Wiese 2 Batzen 2 Pfg. und vom Morgen Kestenberg 6 Pfg. erhoben. Später (1730) wurden die Güter in 3 Klassen mit 15—30 fl. abge- schätzt und daraus ein Prozentbetrag als Bed erhoben. Das Überfeld war bedfrei, weil es in der Gemeindegült lag. 1759 war ein Streit mit dem Allerheiligenstift zu Speyer, ob dessen hiesige Stiftsgüter bedpflichtig seien. Die Gemeinde hatte von 1709—1731 für die Güter des Stifts, für die in den Bedbüchern eine Bede berechnet ist, die Bede und das Landschreibereigeld ausgelegt. Das S t i f t weigerte die Zahlung."<ref>Leonhardt Seite 136 ff.</ref>
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Die Bede war eine Abgabe. Sie wurde von den Landesherren ursprünglich dafür erhoben, daß sie die Landesverteidigung mit ihren "Mannschhaften übernahmen und das Aufgebot zum Reichsheer stellten.  
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Ritter und Geistliche waren von Beden befreit. Aus freiwilligen, anfangs mehr privaten Leistungen wurde die Bede mit der Zeit eine regelmäßige, öffentliche, rechtliche Abgabe, deren Entrichtung von Amts wegen erzwungen wurde. In außerordentlichen Fällen (z.B. im Krieg) pflegten noch besondere Beden erhoben zu werden. Die hiesige Gemeinde hatte im Mai 60 fl. Maibed-, im Herbst 76 fl. 54 Kreuzer .2 Pfennig Herbstbedgeld zu zahlen. Dazu kamen 11/2 fl. Atzgeld, 7 fl. Rindfleischgeld und 3 fl. Schenkgeld. "') In dicken Büchern waren die Namen sämtlicher Besitzer mit ihren bedpflichtigen Gütern verzeichnet. Sie wurden von Zeit zu Zeit vom Oberamtmann oder Fauth mit Schultheiß und Gericht, Bürgermeistern, Steinsetzern und Bedlegern neu angelegt; hier 1580, 1619, 1669 und 1730. Die Wingert wurden (1619 und 1669) in 3 Klassen eingeteilt und pro Morgen Wingert 2 Batzen bzw. 1 Batzen 10 Pfg., bzw. 1 Batzen, vom Morgen Acker 1 Batzen, vom Morgen Wiese 2 Batzen 2 Pfg. und vom Morgen Kestenberg 6 Pfg. erhoben. Später (1730) wurden die Güter in 3 Klassen mit 15—30 fl. abge- schätzt und daraus ein Prozentbetrag als Bed erhoben. Das Überfeld war bedfrei, weil es in der Gemeindegült lag. 1759 war ein Streit mit dem Allerheiligenstift zu Speyer, ob dessen hiesige Stiftsgüter bedpflichtig seien. Die Gemeinde hatte von 1709—1731 für die Güter des Stifts, für die in den Bedbüchern eine Bede berechnet ist, die Bede und das Landschreibereigeld ausgelegt. Das S t i f t weigerte die Zahlung."<ref>Leonhardt Seite 136 ff.</ref>
  
 
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Version vom 22. Oktober 2015, 18:47 Uhr

Die Bede war eine Abgabe. Sie wurde von den Landesherren ursprünglich dafür erhoben, daß sie die Landesverteidigung mit ihren "Mannschhaften übernahmen und das Aufgebot zum Reichsheer stellten.

Ritter und Geistliche waren von Beden befreit. Aus freiwilligen, anfangs mehr privaten Leistungen wurde die Bede mit der Zeit eine regelmäßige, öffentliche, rechtliche Abgabe, deren Entrichtung von Amts wegen erzwungen wurde. In außerordentlichen Fällen (z.B. im Krieg) pflegten noch besondere Beden erhoben zu werden. Die hiesige Gemeinde hatte im Mai 60 fl. Maibed-, im Herbst 76 fl. 54 Kreuzer .2 Pfennig Herbstbedgeld zu zahlen. Dazu kamen 11/2 fl. Atzgeld, 7 fl. Rindfleischgeld und 3 fl. Schenkgeld. "') In dicken Büchern waren die Namen sämtlicher Besitzer mit ihren bedpflichtigen Gütern verzeichnet. Sie wurden von Zeit zu Zeit vom Oberamtmann oder Fauth mit Schultheiß und Gericht, Bürgermeistern, Steinsetzern und Bedlegern neu angelegt; hier 1580, 1619, 1669 und 1730. Die Wingert wurden (1619 und 1669) in 3 Klassen eingeteilt und pro Morgen Wingert 2 Batzen bzw. 1 Batzen 10 Pfg., bzw. 1 Batzen, vom Morgen Acker 1 Batzen, vom Morgen Wiese 2 Batzen 2 Pfg. und vom Morgen Kestenberg 6 Pfg. erhoben. Später (1730) wurden die Güter in 3 Klassen mit 15—30 fl. abge- schätzt und daraus ein Prozentbetrag als Bed erhoben. Das Überfeld war bedfrei, weil es in der Gemeindegült lag. 1759 war ein Streit mit dem Allerheiligenstift zu Speyer, ob dessen hiesige Stiftsgüter bedpflichtig seien. Die Gemeinde hatte von 1709—1731 für die Güter des Stifts, für die in den Bedbüchern eine Bede berechnet ist, die Bede und das Landschreibereigeld ausgelegt. Das S t i f t weigerte die Zahlung."[1]


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Leonhardt Seite 136 ff.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Bede gehört den Kategorien an: Abgabe

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 22.10.2015". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Bede. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Bede ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^  Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Bede
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Bede
    Zitat: "erbetene oder freiwillig geleistete Abgabe".
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Bede hat eine vielfältige Bedeutung.
    Schlagwort: Bede
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Bede
  2. ^  |  Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125#Seite_111/1
    Seite: Seite_111/1
    Zitat: Das Kloster St. Klara (Franziskanerinnen) hatte ein Haus am Hübel (Nr. 54) und 1 Doppelhaus in der Deckelgasse (Nr. 6 und 8) und 8 Morgen Wingert (Nonnenwingert (noch 1798) Quelle 54 / Remling Abteien und Klöster).
    Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
    Es gibt keine Anmerkung.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Alsterweiler · Franziskanerinnen · Sankt Klara · Kloster · Haus am Hübel · Deckelgasse · Nonnenwingert
    Quelle:
    Vorkommnis: 1798
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 6
    Sammlung: Alsterweiler · Franziskanerinnen · Sankt Klara · Kloster · Haus am Hübel · Deckelgasse · Nonnenwingert
    LINK: Alsterweiler
    Eine urn fehlt.
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Alsterweiler
  3. ^  Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten#Seite_137/8
    Seite: Seite_137/8
    Zitat: 1759 war ein Streit mit dem Allerheiligenstift zu Speyer, ob dessen hiesige Stiftsgüter bedpflichtig seien. Die Gemeinde hatte von 1709-1731 für die Güter des Stifts, für die in den Bedbüchern eine Bede berechnet ist, die Bede und das Landschreibereigeld ausgelegt. Das Stift weigerte die Zahlung.
    Übertragung: Bedfreiheit · Bedpflicht · Allerheiligenstift · Landschreibereigeld.
    Es gibt keine Anmerkung.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Bede · Alsterweiler · Allerheiligenstift (Speyer) · Landschreibereigeld · Stiftsgut · Hofgut · Bedbuch · 1709 · 1759 · 1731
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · Abgabe
    LINK: Bede
    Eine urn fehlt.
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Bede