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Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen/Seiten: Unterschied zwischen den Versionen

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|zitat=Hans von Talheim (4 km östlich Lauffen/Neckar) kam zu seinem Germersheimer Amt zwischen 1448 und 1450, ist in diesem bis 1457 bezeugt, ein Nachfolger aber erst 1460, vgl. J. PROBST, Geschichte der Stadt und Festung Germersheim, Speyer 1898, S. 302; STUCK, Personal, S. 47.
 
|zitat=Hans von Talheim (4 km östlich Lauffen/Neckar) kam zu seinem Germersheimer Amt zwischen 1448 und 1450, ist in diesem bis 1457 bezeugt, ein Nachfolger aber erst 1460, vgl. J. PROBST, Geschichte der Stadt und Festung Germersheim, Speyer 1898, S. 302; STUCK, Personal, S. 47.
 
|uebertragung=Friedmann (2013)
 
|uebertragung=Friedmann (2013)
 
|anmerkung=Es geht dabei um die Oberhaingeraide. Sie umfasste die Orte Albersweiler, Birkweiler, Frankweiler, Godramstein, Gräfenhausen, Landau, Nußdorf, Queichhambach und Siebeldingen. Die Fläche umfasst 4774 Hektar. (matzinger)
 
|anmerkung=Es geht dabei um die Oberhaingeraide. Sie umfasste die Orte Albersweiler, Birkweiler, Frankweiler, Godramstein, Gräfenhausen, Landau, Nußdorf, Queichhambach und Siebeldingen. Die Fläche umfasst 4774 Hektar. (matzinger)
@(S.258) “Speyrer Herrschaft über die Zweite, Dritte und Vierte Mittelhain- sowie die Hambacher Geraide - 1464-1478
 
Item Odeßheymer gereide, Odenkober gereide, Sant Martiner gereide, Hambacher gereide. In den obgenanten vier gereiden ist myn gnediger her von Spier her und schirmner und was freveln daruff gebrochen werden.
 
s_2_notes1 = {St. Martin, vgl. Doll - Greule, S. 414; zusammen mit Diedesfeld, Maikammer, Kirrweiler und +Alsterweiler Teil der Vierten Mittelhaingeraide. (matzinger)“
 
@(S.260) “Ordnung Bischof Georgs von Speyer für die drei unter Speyrer Herrschaft stehenden Mittelhaingeraiden - 1521
 
"Wir Georg...Nachdem uns mannigfaltige clag von unseren lieben angehörigen und hindersessen und zentenmeister Kürweyler, Odeßheim, Venningen und Etigkoben gereyden fürkommen…“
 
%Kommentar
 
Anmerkung Nr. 23 zu Kürweyler:
 
Kirrweiler, vgl. DOLCH-GREULE, S. 258; zusammen mit Diedesfeld, Maikammer, St. Martin und Alsterweiler Teil der Vierten Mittelhaingeraide. (matzinger)
 
@(S.335) “Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628
 
Die Steinmetzen betreffend. "Mittwoch, den 20ten februarii anno 1577 ist duch die daß hifürter kein stein mehr, eß sey im Clausenthal oder andern berg, gebrochen.
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
Zeile 2: auff benanter gereiden im Clausenthal
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
Zeile 34: ahn der sommerseiten im Clausenthal
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
Zeile 37: an dem berg der winterseithen deß Claußenthalß“
 
 
|schlagwort=Vierte Mittelhaingeraide; Klausental; Hans von Talheim; Alsterweiler; Hans von Dalheim; Haingeraide; Weistum|+sep=;
 
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|zitat=(S.258) “Speyrer Herrschaft über die Zweite, Dritte und Vierte Mittelhain- sowie die Hambacher Geraide - 1464-1478
 
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Item Odeßheymer gereide, Odenkober gereide, Sant Martiner gereide, Hambacher gereide. In den obgenanten vier gereiden ist myn gnediger her von Spier her und schirmner und was freveln daruff gebrochen werden.
 
Item Odeßheymer gereide, Odenkober gereide, Sant Martiner gereide, Hambacher gereide. In den obgenanten vier gereiden ist myn gnediger her von Spier her und schirmner und was freveln daruff gebrochen werden.
@(S.260) “Ordnung Bischof Georgs von Speyer für die drei unter Speyrer Herrschaft stehenden Mittelhaingeraiden - 1521
 
"Wir Georg...Nachdem uns mannigfaltige clag von unseren lieben angehörigen und hindersessen und zentenmeister Kürweyler, Odeßheim, Venningen und Etigkoben gereyden fürkommen…“
 
%Kommentar
 
Anmerkung Nr. 23 zu Kürweyler:
 
Kirrweiler, vgl. DOLCH-GREULE, S. 258; zusammen mit Diedesfeld, Maikammer, St. Martin und Alsterweiler Teil der Vierten Mittelhaingeraide. (matzinger)
 
@(S.335) “Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628
 
Die Steinmetzen betreffend. "Mittwoch, den 20ten februarii anno 1577 ist duch die daß hifürter kein stein mehr, eß sey im Clausenthal oder andern berg, gebrochen.
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
Zeile 2: auff benanter gereiden im Clausenthal
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
Zeile 34: ahn der sommerseiten im Clausenthal
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
Zeile 37: an dem berg der winterseithen deß Claußenthalß“
 
 
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Die Steinmetzen betreffend. "Mittwoch, den 20ten februarii anno 1577 ist duch die daß hifürter kein stein mehr, eß sey im Clausenthal oder andern berg, gebrochen.
 
 
und weiter Seite 336 zum gleichen Sachverhalt:
 
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Zeile 2: auff benanter gereiden im Clausenthal
 
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Aktuelle Version vom 7. August 2022, 11:03 Uhr

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