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Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises: Unterschied zwischen den Versionen

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|abstract=Der Kanton Edenkoben kommt am 01. Juli 1816 von der Kreisdirektion Speyer zur Kreisdirektion Landau.  
 
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|notes=Im Namen Seiner Majestät des Königs. Bekanntmachung, die Territorial Eintheilung der Kreisdirektionen Landau und Frankenthal betreffend. 'Um eine dem Bedürfniß der Verwaltung entsprechendere Territorial-Eintheilung der beiden Kreisdirektionen von iandau und Frankenthal zu bewirken hat man beschlossen, die bisher zu dem Kreise Speier gehörigen beiden Cantone Germersheim und Edenkoben dem Kreise Landau einzuverleiben. Diesem zufolge stehen die genannten beiden Cantone vom ersten künftigen Monats Juli anfangend, unter den Kreisbehörden von Landau, insbesondere unter dem Kreisgerichte, der Kreisdirektion, und Kreiskasse dortselbst. Welches hiermit zur allgemeine n Kenntniß und Darnachachtung öffentlich bekannt gemacht wird. Speier, den 15ten Juni 1816. Die k. baierische Landes-Administration am linken Rheinufer. v. Zwack h. V0lK. Sekretär.
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|notes=Im Namen Seiner Majestät des Königs. Bekanntmachung, die Territorial Eintheilung der Kreisdirektionen Landau und Frankenthal betreffend: Um eine dem Bedürfniß der Verwaltung entsprechendere Territorial-Eintheilung der beiden Kreisdirektionen von iandau und Frankenthal zu bewirken hat man beschlossen, die bisher zu dem Kreise Speier gehörigen beiden Cantone Germersheim und Edenkoben dem Kreise Landau einzuverleiben. Diesem zufolge stehen die genannten beiden Cantone vom ersten künftigen Monats Juli anfangend, unter den Kreisbehörden von Landau, insbesondere unter dem Kreisgerichte, der Kreisdirektion, und Kreiskasse dortselbst. Welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß und Darnachachtung öffentlich bekannt gemacht wird. Speier, den 15ten Juni 1816. Die k. baierische Landes-Administration am linken Rheinufer. v. Zwack h. V0lK. Sekretär.
 
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Version vom 2. August 2018, 12:20 Uhr

Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises (im Jahre 1816 noch: Amtsblatt für Königlich-Baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer, ab 1817 dann Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises) war das offizielle Veröffentlichungsorgan der bayerischen Regierung für die Pfalz. Es erschien für den Zeitraum: 1816 - 1830 (ZDB-ID:210684-x).


Alsterweiler in der Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises im Jahre 1816


Alsterweiler in der Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises im Jahre 1817

  •  Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises. (1817-11-26), Titel: Bekanntmachungen.
    In: Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises, (Hg.) (Herausgeber fehlt, bitte angeben.) Speyer, Band No 37, Heft (26. November),
    Seite: Seite_540
    Schlüssel: Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises#Seite_540
    Zitat: Seine Majestät der König haben folgende Kantonal=Eintheilung des Rheinkreises zu genehmigen geruht: XII. Kanton Edenkoben. 1. Altdorf. 2. Böbingen. 3. Böchingen. 4. Burweiler. 5. Diedesfeld. 6. Edenkoben. 7. Edesheim. 8. Flemlingen. 9. Freimersheim. 10. Gleisweilcr. 11. Gommersheim. 12. Groß-Fischlingen. 13. Hainfeld, 14. Kirrweiler. 15. Klein-Fischlingcn. 16. Knöringen. 17. Maikammer und Alsterweiler. 18. Rhodt. 19. Roßbach. 20. St. Martin. 21. Venningen. 22. Weyher..
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Kanton Edenkoben mit Maikammer Alsterweiler
    Schlagwort: Canton Edenkoben · Kanton Edenkoben
    Quelle: Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des Rheinkreises
    Erscheinungsjahr: 1817-11-26
    Erscheinungstag: 26. November
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Die Zuordnung zu einer Sammlung fehlt.
    LINK: [[1]]
    Permanentlink:urn: [[2]].
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Edenkoben (Kanton)


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Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

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