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Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. März 2017, 20:04 Uhr

Gült ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters. Die Gült bezeichnet eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Rente[1]. Gülten wurden auf alle möglichen Waren und Leistungen bezogen. Für die Zahlung von Geld war der Begriff Geldgülte und für Früchte oder andere Produkte die Fruchtgülte in Verwendung. Üblich waren die folgenden Gülten:

  • Geldgült, Hellergült
  • Ölgült
  • Weingült

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. siehe dazu:wikipedia.de

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Gült gehört den Kategorien an: Abgabe

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 17.03.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Gült. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Gült ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^  Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Gült
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Gült
    Zitat: "was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut, VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3).
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Gült ist einer der schillernsten Rechtsbegriffe des Mittelalters und nur im Textkontext in seiner Bedeutung zu bestimmen.
    Schlagwort: Gült
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Gült