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Kollegiatstift

Aus Alsterweiler
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Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen. Sie sind weltliche Chorherren, keine Mönche und gehören auch keiner Ordensgemeinschaft an. Die Kanoniker der Kollegiatsstifte, auch Chor- oder Stiftsherren genannt, leben an einer Kirche. Diese Kirche wird Stift genannt, für dessen Gottesdienste die Chorherren zuständig sind.[1][lit 1]

Stiftskapitel

Das Stiftskapitel ist die Versammlung der Kanoniker. Es verwaltet das Vermögen des Stifts. Die einzelnen Kanoniker behalten – im Unterschied etwa zu den Geistlichen eines Ordens – ihr Privatvermögen. Sie legen kein Gelübde ab und können das Stift jederzeit frei verlassen.[2]

Propst

Analog zum Amt des Dompropstes oder auch des Domdekans an Kathedralkirchen, wie z.B. dem Speyerer Dom, steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor.[3]

Im Falle des Allerheiligenstifts Speyer waren stets enge Verbindungen zum Domkapitel vorhanden. So nahm Otto von Waldburg (1514–1573) als Bischof von Speyer auch das Amt des Stiftspropstes des Allerheiligienstifts ein. In die Zeit von Waldburg fallen auch die entscheidenden Einrichtungen (Schenkungen, Verpflichtungen) das Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer) betreffend. In den Jahren 1439-1450 stand Andreas von Oberstein dem Kollegiatstift Allerheiligen als Propst vor.[4]. Möglicherweise stammten bereits aus dieser Zeit erste Verbindungen zu Alsterweiler.


Weblinks

Literatur

  1. Schneidmüller, Bernd (1986) Verfassung und Güterordnung weltlicher Kollegiatstifte im Hochmittelalter.(Sonderdruck aus: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Band 103). S. (115)-151), Böhlau, Wien, Köln, Graz.

Einzelnachweise

  1. siehe dazu: duden.de/rechtschreibung/Kollegiatstift/
  2. ⭐ Quelle unvollständig ⭐
  3. ⭐ Quelle unvollständig ⭐
  4. Rödel (2009)

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

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