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Landdekanat
Landdekanat (Der Landdekanat)[1][2])ist der Bezirk eines Landdekans[3]. Landdekanat umfasst eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb eines Bistums. Zu einem Landdekanat werden Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. Dies diente der Durchsetzung einheitlicher Bestimmungen des Bistums und der gemeinsamen pastoralen Arbeit im Landdekanat.
Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten[4].
Ein Landdekan stand dem Landdekanat (Alsterweiler gehörte immer zur Pfarrei Maikammer und somit zum Landdekanat Weyher bzw. Landdekanat Hambach) vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder.
Die Hauptaufgaben eines Landdekanes sind:
- Kontakt mit der Bistumsebene
- Umsetzung der Planungen und Aufgaben für das Bistum
- Abstimmung des bruderschaftlichen Lebens im Landdekanat
Der Landdekan, der Landdekanat, das Landkapitel sowie das Vicariat führten in regelmäßigen Abständen Visitationen in den angeschlossenen Gemeinden durch. So unter anderem in den Jahren 1701, 1718 und 1719 in Alsterweiler. Desweiteren forderte der Landdekanat die angeschlossenen Pfarreien und Pfarrer zu Stellungnahmen auf. So geschehen im Jahre 1751 und 1766 zur Frage der Notwendigkeit eines Praeceptors und der Führung einer Nachtschule. Der damalige Pfarrer, sich selbst "parochus loci" bezeichnend, musste auf Geheiß tätig werden und zu Sachverhalten gutachterlich Stellung beziehen.
Das Amt des Landdekans bekleidet immer ein Priester, üblicherweise ein Pfarrer einer innerhalb des Landdekanats gelegenen Pfarrei. In der Regel wurde der Landdekanat auch nach dessen Sitz benannt. So bezeichnete sich das ehemalige Landkapitel Weyher im 18. Jahrhundert "Landkapitel Hambach"[5].
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ (auch Dekanei; von lateinisch decanatus zu decem ‚zehn‘: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien
- ↑ gem. wikipedia.de
- ↑ Das Wort Landdekanat ist in anderen Bistümern mit dem Dekan/Dechanten gleichzusetzen
- ↑ Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96), Seite XII und XIII.
- ↑ Sehen Sie dazu: LA Sp D 2 Nr.412/13-14]].
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
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