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LA Sp H 3 Nr.2290
Gebiet: Kalmit
Zeitraum: 1867
Grad: vollständig
Kategorie:
| Merkmal | Eintrag |
|---|---|
| Nummer | LA Sp H 3 Nr.2290 |
| Archiv | Landesarchiv Speyer |
| Bestand | H 3 |
| Best.Verz. | Fehlt |
| Titel | Kalmit-Thurm bei Maikammer - Bewilligung einer Collekte. |
| Inhalt | Restauerierung des Kalmit-Thurmes bei Maikammer |
| Umfang | Fehlt |
| Aussteller | Gemeinde Maikammer |
| Ausstellungsort | Maikammer |
| Empfänger | Bürgermeister und Rat |
| Siegler | Fehlt |
| Datum | 1867 |
| Ausstellungsjahr | Unbekannt |
| Ausstellungstag | 2. März |
| Regest | Ja |
| Text-Original | Ja |
| Text-Übertragung | Ja |
| Weitere Personen | Ziegler · Frantz · Wingerter · Gabr. Eisele |
| Erwähnung in | N/A |
| CMS | 1134 |
| Zitat | Zitat fehlt |
| Schlagwort | |
| Sammlung |
Die Vorlage hat ausgefüllt: /2023-11-22
LA Sp H 3 Nr.2290 ist ein Schriftverkehr der Gemeinde Maikammer mit mehreren Stellen wg. der Restaurierung des Kalmitturmes.
Umschlag
Faxc. No 2290 / Ruinen / Akten / der / königl. bayer. Regierung der Pfalz, / Kammer des Innern / Betreff: Kalmit=Thurm / bei / Maikammer. / I. Band / 1867 _ 1914
Schreiben der Gemeinde Maikammer
Maikammer d. 2ten März 1867 Hohe / Königliches Regierung der Pfalz / Kammer des Innern
(am linken Rand) Restaueriuerng des Kalmit- thurms bei Maikammer / betr
Der Kalmitthurm, bekanntlich einer der schönsten Punkte der Pfalz, soll allgemein ausgesprochenem Wunsche gemäß, in der Weise hergestellt werden, daß man bequem hinaufgehen kann und bei verfügbaren Mitteln soll dessen Erhöhung und Verschönerung weiter bethätigt werden.
Zu deisem Zwecke haben bereits die hiesigen Einwohner nahezu 280fl. an freiwilligen Beiträgen geleistet, ein Betrag der jedoch bei Weitem nicht hinreicht, um das vorgestellte Ziel zu erreichen, da immerhin einige hundert gulden hiezu erfordlich sind.
Es soll nun ein Aufruf zu Geldbeiträgen im Regierungsbezirke der Pfalz erlassen werden.
Da die Kalmit Jahr aus Jahr ein, von Personen aus Nah und Fern vielfach besucht wird. [S 1] So lässt sich mit Bestimmtheit erwarten, daß der ergehende Aufruf zu Geldbeiträgen den besten Erfolg haben wird.
Aus denjeingen Personen hiesiger Gemeinde, die bereits freiwillige Beträge geleistet haben und die deshalb als Vereinsmitgleider anzusehen sind, hat sich mittels Wahl ein Comite aus den gehorsamst unterzeichneten Personen gebildet, das verpflichtet ist, die Leitung der Sammlungsgeschäfte, die Aufstellung und Ausführung des Bauplanes, sowie die Vergabung der Leistungen und Bauarbeiten zu übernehmen und über Einnahmen und Ausgaben dem Verein Rechnung zu stellen.
Dieses Comite erlaubt sich im Hinblicke auf §§ 4 der allerhöchsten Verordnung vom 20ten September 1862 die ehrfurchtsvolle Bitte zu stellen, hochgefälligst gestatten zu wollen, daß ein öffentlicher Aufruf zu Geldbeträgen zu besagtem Zwecke erlassen werde.
Der gnädigen Gewährung dieser Bitte entgegegnsehend zeichnet Euer hohen königlichen Regierung ganz gehordsamste Ziegler / Frantz / Wingerter / GabrEisele / Spies