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Landau (Landcommissariat)
Aus der Franzosenzeit hatte Bayern in der Pfalz die seit 1798 entstandene Verwaltungsstruktur im Großen und Ganzen übernommen. Der Rheinkreis war in vier Kreisdirektionen[1] eingeteilt. Die nachgeordneten Verwaltungsebenen Kantone (Edenkoben (Kanton)) und Bürgermeistereien (Maikammer) blieben erhalten.
Das Gebiet des Landkommissariats Landau gehörte bis 1814 zum Departement Donnersberg (Departement Mont-Tonnerre) bzw. bis 1815 zum Departement Niederrhein.
Zum 1. April 1818 wurden die Distrikte der bisherigen vier Bezirks-Directionen des Rheinkreises in zwölf Landkommissariate neu aufgeteilt. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten änderten sich nicht.
Zum 1. Juli 1862 erhielt das Landkommissariat (wie alle anderen Landkommissiariate in der Pfalz) die Benennung Bezirksamt. Daraus enstand dann 1938 der Landkreis Landau.
Landau
Das Land=Commissariat Landau (später Bezirksamt Landau) umfasst die Kantone:
a) Landau
b) Edenkoben
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ später Bezirksdirektionen genannt
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Landau (Landcommissariat) gehört den Kategorien an: Verwaltungseinheit, Rheinkreis
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