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Hofgut
Hofgut, ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.[1] Insbesondere pfälzische Klöster bedienten sich zur Einnahme von Geld, aber auch von Waren, dem Gutsbesitz in nahe gelegenen Ortschaften. Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestelltem Hofmann, Beständer oder Verwalter bewirtschaftet.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofgut gehört den Kategorien an: Wirtschaftshof
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