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Pfennigmeister

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Pfennigmeister war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet.

I Schatzmeister, Zahlmeister in unterschiedlichen Rängen und Institutionen (vgl. die entsprechenden Kompositen), auch Reichspfennigmeister. vgl. Hebemeister, Kämmerer (III).

   H., eyn penningmester
   1400 InvNichtstaatlArchWestf. Beibd. II 80
   vnd beudt [de alde borgermeister] deme nygen pennigkmeister vnd syme gesellin der stat kasten, schalen vnd kleynnede vnd de slotele, ... vnd dat antwrdet de auldin phenigkmeister den nygen
   1434 Bauer,WaldeckWB. Anh. 307
   dem P.M., spiessmacher, hat die kgl. maj. uber die vordigen hundert guldin reinisch, so er bei dem pfennigmeister empfangen hat, uf sein arbeit ... noch zweihundert guldin ... zu geben verordent
   1498 JbKunsthistKaiserh. 3 (1885) p. 2
   G.B. rom. keys. mat. im heil. reich regiments pfennigmeister vnd verordneter einnehmer
   1526 HMeißenUB. III 344
   J.v.H. raithsfreund und scheffen dieser statt F. als ein phenningmeister von des reichs wegen erwelt
   1534 QFrankfG. II 17
   du soldest dyne togeordnete tax und anlage vor dussen neistverschenen mytfasten, wo des vorgemelten landtages verlait gewest, unser landschap penninckmester entricht hebben
   1537 Wigand,Denkw. 179
   wöllen wir, daß jederzeyt ein redlich person zum pfennigmeister durch die stendt des reichs aufgenommen werde, der das gelt von den stenden des reychs empfahe und darvon zu bezalung der geordenten besoldung deß cammergerichts beysitzer und anderer cammergerichtspersonen außgebe
   1555 RKGO.(Laufs) I 40 § 1
   des cammergerichts pfennigmeysters eydt
   1555 RKGO.(Laufs) I 81
   zahl- oder pfenningmeister ... welche das erlegte huelffgeld jederzeit bey den bestimmten leg-staedten erheben, das kriegs-volck ordentlich mustern und bezahlen
   1557 RAbsch. III 144
   oberster musterschreiber, so auch des pfenningmeisters gegenschreiber seyn soll
   1563 Moser,KreisAbsch. I 263
   indien gebreck in den ambochtsbewaerders ofte den penninckmeester ... valt van de betalinge van eenige besteden ende opgenomen wercken
   1591 ZuidHollHoofdwRbr. 149
   haben wir einen pfennigmaister an unserm hof, der von gemeltem einnemmer general auff des schatzmeisters ordinantz ... seinen empfang thun, und all unser hofausgab handlen ... soll
   KrainLHdf. 1598 S. 117
   wenn nun der gerichtsgreve sich in das gericht setzet, setzet der stadt verordneter pfennigmeister sich ihme auch dero rechten hand
   1605 Wigand,Beitr. 169
   dieweil wir aber hievor ein auffrichtige gute ordnung eines schatzmeisters, auch einnehmers, generals unnd pfennigmeisters am hof auffgericht haben
   1610 KärntLHdf. 117
   inmassen auch jetzigen und kuenfftigen pfennigmeistern ... befolen wird, ernennten (crays-)secretarium und uebrige dises crayses bediente, ihrer habenden besoldung halber, jaehrlich ex cassa unfehlbarlich zu contentiren
   1671 Moser,StaatsR. 27 S. 452
   hat man, an statt obiger 5 maenner, nur 3 in wenigen jahren hernach nur 2 und dann endlichen, neben dem crays-einnehmer, nur 1 unter dem praedicat eines pfenning-meisters beybehalten
   1707 Moser,StaatsR. 30 S. 86
   pfennig-meister, heißt derjenige, so gemeine gelder einzunehmen und zu berechnen hat
   1741 Zedler 27 Sp. 1372
   hof-staat: oberster hofmeister ... pfenningmeister und zugleich controlor
   1761 Moser,Hofr. II 45
   daß, wann sich ein williger stand findet, so seinen alten rest hieran zahlen will, solches von dem interressenten dem hoechstpreislichen cammer-gericht angezeiget, und um ein verordnung an den pfennig-meister, daß er die quittung darueber ausfertige, gebethen wird
   1763 Cramer,Neb. 37 S. 121
   der pfennigmeister verwaltet die zur unterhaltung des k[ammer] g[erichts] bestimmte reichssustentationscasse
   1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251
   am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister
   1804 Gönner,StaatsR. 711
   da der pfenningmeister des westertheils auch mit den geschaeften bei dem brandversicherungswesen beauftragt ist, so hat dieser auch die dahingehoerige mittelbare hebung als branddirector
   1823 StaatsbMag. II 203 

II Münzschmied. vgl. Pfennigschlager, Pfennigschmied.

   penning meister oder sueluer arbeider
   1582 Chytraeus 239

Referenzierungen

  1. ^  Titel: Concepte der Reichskammergerichtsordnung auf Befehl der jüngsten Visitation (Dritter Teil) - Über den Prozeß, Selchow, Johann Heinrich Christian von, Verlagsort: Göttingen, Erscheinungsjahr: (1782) Verlag: Vandenhoeck Signatur: J.publ.g. 754-1.
    Seite: Seite793
    Schlüssel: Concepte der Reichskammergerichtsordnung : auf Befehl der jüngsten Visitation entworfen/Seite 793#Seite793
    Zitat: Von d. Pfennigmeister u. seinem Amt (Seite 793) ...gang der ältern Protocollorum Plenis bis zum Jahre 1656. ermanglen die weitere Nachrichten älterer Zeiten, hingegen von dieser Zeit an hat der ehmalige tapfere Herr Assessor von Sontborn als Deputatus ad Cassam nach des Pfenningmeisters Krebsen 1732. erfolgtem Absterben einen vollständigen Auszug aus denen beeden vorhandenen ältern Protocollis Pleni von 1656. bis 1670. und von 1671. bis 1688. das Pfenningmeistersey-Amt betreffend, verfasset, welcher dem Protocollo Pleni 1732. einverleibet ist, und viele merkwürdige Nachrichten enthaltet: Ich bemerke daraus nur kürzlich folgendes: Im Jahr 1659 hat Gisbert de Maere ein so wohl von kaiersl. Majestät als auch von Chur=Maynz als Reichs Erz=Canzlern ertheiltes Expectanz-Decret bey damahligem grosen Alter des geweßten Pfenningmeisters Lindenmajers dem Collegio Camerali übergeben, das Collgeium faßt hierauf den Schluß, den Adjuctum Gisbert de Maere zur Verwaltung bis auf ferner der Ständen Verordnung zu zulassen. Nach Absterben des Lindenmajers erfolgte die förmliche Präsentation desselben von kaiserl. Majestät alleinig. Nun wurde er zwar testante Protocollo pleni 1663. als würklicher Pfenningmeister aufgenommen. Seine Verwaltung aber hat kein gutes Ende genommen, s.(siehe) v.(von) Ludolf Hist. Sust. Cameral. et Acta Deputat. 1672. An dessen Stelle ernannten und präsentierten Kaiserl. Majestät 1673. D. Franz Ludwig Huben von Gülcheg. Bey dessen Annahm mußte selbiger nebst generaler Verpfändung seines Vermögens, annoch gleich seiner Vorfahren eine special=Caution durch Bürgschaft von 10 000. fl. prästiren..
    Übertragung: Der ehemalige Assessor von Sontborn hat nach dem Absterben des Pfennigmeister Krebsen im Jahre 1732 einen vollständigen Auszug aus den Protokollen von 1656 bis 1670 und 1671 bis ins Jahr 1688 gefertit. Es geht dabei vor allem um das Pfennigmeisterei-Amt. Die Aufstellung wurde in das Protokoll des Jahres 1732 eingefügt. Es enthält viele merkwürdige Nachrichten, darunter auch die Bestallung von Gisbert de Maere.
    Anmerkung: Bestellung von Gisbert de Maere zum Reichspfennigmeister durch seine Kaiserliche Majestät im Jahre 1663. Zuvor war Gisbert de Maere war er als Adjunkt nach dem Ableben des Reichspfennigsmeister bestellt worden (1659-1663). Im Jahre 1673 wurde er abgelöst von Franz Ludiwg Huben von Gülcheg.
    Schlagwort: Gisbert de Maere · Pfennigmeister · Reichspfennigmeister
    Quelle: Concepte der Reichskammergerichtsordnung : auf Befehl der jüngsten Visitation entworfen/Seite 793
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Stufe: 5
    Sammlung: Bayerische Staatsbibliothek Digital · Alsterweiler · Reichspfennigmeister · Pfennigmeister · Funktion
    LINK: Gisbert de Maere
    PDF: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10561325-0
    WIKI: Pfennigmeister