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Andreas III. von Oberstein

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Alsterweiler::Andreas III. von ObersteinDer für das Attribut „Name“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Alsterweiler::Andreas III. von Oberstein“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. (*... Alsterweiler? +... Würzburg?) war der Sohn von Johann Friedrich von Oberstein und Margarethe von Franckenstein.

Andreas von Oberstein (der Jüngere) handelt einen Vertrag aus im Jahr 1594 (LA SP, U 130, Nr. 302). Andreas von Oberstein übernimmt Vormundschaft für Kinder des Engelhard von Rodenstein (LA SP Reichskammergericht 1568 Nr. 2390)


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Andreas III. von Oberstein gehört den Kategorien an: Oberstein, Person (Alsterweiler), Kredenburger Zweig

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Oberstein, Andreas III. von


Bestätigung der Vormundschaft über die Kinder Hans, Philipp und Margaretha des Engelhard von Rodenstein. Zu Vormündern werden ernannt Andreas von Oberstein, Domscholaster in Speyer und Propst zu Odenheim, Hans zu Rodenstein und Philipp Ulner zu Dieburg.