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Andreas III. von Oberstein

Aus Alsterweiler
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Andreas III. von Oberstein (*1569 (gesch.) in Unbekannt (eventuell Alsterweiler) †23. August 1606 in Alsterweiler)[1] war der Sohn von Johann Friedrich von Oberstein und Margarethe von Franckenstein. Andreas von Oberstein war fürstbischöflicher Untermarschall in Würzburg (LA Sp U 103 Nr.302 und StA Wü Standbücher 796).[2]

Der Name Andreas gehört zu einem der Leitnamen in der Familie Obrstein. Allerdings sind die Personen dieses Namens zwischen den Mitgliedern der Gundheimer Zweig und der Kredenburger Zweig nicht immer einfach zu trennen. Hier wird angenommen, daß die Urkunden, die sich auf die Familie Rodenstein und das Domkapitel in Speyer beziehen durchgehend Andreas von Oberstein (Gundheimer Zweig) zuzurechnen sind. Alle Nachweise mit direktem Bezug zu Johann Friedrich von Oberstein (Vater des Andreas) oder der Margarethe von Frankenstein (Mutter) werden Andreas III. von Oberstein (Kredenburg) zugerechnet.

Urkunden

  • Ein Andreas von Oberstein (Gundheimer Zweig) übernimmt Vormundschaft für Kinder des Engelhard von Rodenstein (LA Sp Reichskammergericht 1568 Nr.2390) - wohl nicht Andreas III. von Oberstein[3]
  • Andreas von Oberstein fährt als Dechant des Domkapitels Speyer gemeinsam mit dem Bischof Eberhard von Speyer zur Huldigung der Einwohner von Kleinfischlingen 1582 Januar 08 Nr.447, Montags, den 08. Januar - sicher nicht Andreas III. von Oberstein 1582, sondern Andreas von Oberstein (Gundheimer Linie)[4]
  • Andreas von Oberstein handelte im Jahr 1594 (LA Sp U 103 Nr.302) als fürstbischöflicher Untermarschall in Würzburg einen Vertrag aus. - Sicher Andreas III. von Oberstein (Kredenburg)
  • Margarethe von Frankenstein übergibt das Erbe ihres Sohnes Andreas von Oberstein (verstorben ohne Kinder) an die beiden Brüder Georg von Oberstein und Rudolph von Oberstein (diese wohl aus der Gundheimer Linie). Siehe dazu: HHStAW 128/1 Nr.1531 mit Datum vom Kredenburg 1606 September 16/26.
  • Marquard von Hattstein verlies sich in bischöflichen Fragen weitgehend auf seinen Domdekan und Vertrauten Andreas von Oberstein (1533–1603). Dieser wiederum gilt als bedeutender Reformer aus dem Konzil von Trient - bisher ohne Urkunde, wohl nicht Andreas III. von Oberstein (Kredenburg).

Stammbaum

 
 
Kunigunde von Metz
 
 
 
Andreas I. von dem Stein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Elisabeth von Sankt Alban
 
 
 
Johann I. vom Stein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jeanette von Schönecken
 
 
 
Andreas II. von Oberstein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anna von Helmstadt
 
 
 
Johann II. von Oberstein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anastasia von Steinkallenfels
 
 
 
Konrad von SchweinheimGertrud von Dillingen
 
 
 
Friedrich von Oberstein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Walpurga von Schweinheim
 
 
 
Heinrich von Oberstein
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Margarethe von Talheim
 
Viax von Oberstein
1480 JL6 März 1553 JL
 
 
 
 
 
Margarethe von Franckenstein
 
Johann Friedrich von Oberstein
1533 JL1570 JL
 
 
 
 
 
unverheiratet
 
Andreas III. von Oberstein
1569 JL23 August 1606
 

Ersteller des Stammbaumes ist: Matzinger. Die Letzte Überarbeitung des Stammbaumes erfolgte am: 21.10.2021 ↑...Seitenanfang

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Alle Angaben Schäfer/Stöckl (2015)
  2. Die Überprüfung verschiedener Repertorien des Staatsarchivs Würzburg ergab lediglich Hinweise auf einen Eintrag in Würzburger Standbücher 796, einem "Soldbuch" aus der Regierungszeit des Würzburger Fürstbischofs Julius Echter von Mespelbrunn. Die einschlägige Seite ist in Kopie beigefügt (fol. 5v). Im Bestand der Würzburger Urkunden, in den Würzburger Kartons 70-72, fol. 97v ff. (Lehenhof, hier Marschallamt) und den Würzburger Kartons 83-87 (Adel A-Z; dort keine Einträge zur Familie von Oberstein) und in der hier deponierten Archivaliensammlung des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg konnte nichts ermittelt werden. Auf die Veröffentlichung von Reuschling (Hansjürgen N.) über die Regierung des Hochstifts Würzburg hat Sie bereits das Archiv des Bistums Würzburg hingewiesen.
  3. Bestätigung der Vormundschaft über die Kinder Hans, Philipp und Margaretha des Engelhard von Rodenstein. Zu Vormündern werden ernannt Andreas von Oberstein, Domscholaster in Speyer und Propst zu Odenheim, Hans zu Rodenstein und Philipp Ulner zu Dieburg.
  4. monasterium.net/mom/UrkundenDennhausen/22c41b53-0bf1-456d-8851-c875556845db/charter /abgerufen am 15. Januar 2017

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Andreas III. von Oberstein gehört den Kategorien an: Oberstein, Person (Alsterweiler), Kredenburger Zweig

Matzinger sagt: Letzte Überarbeitung der Seite 21.10.2021. Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Andreas III. von Oberstein. Nutzen Sie zur Zitierung für ihr Werk folgende vollständige Angabe: http://www.alsterweiler.net/wiki/Andreas III. von Oberstein ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 9.11.2024 ↑...Seitenanfang