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LA Sp H 3 Nr.2290
Gebiet: Kalmit
Zeitraum: 1867
Grad: vollständig
Kategorie:
| Merkmal | Eintrag |
|---|---|
| Nummer | LA Sp H 3 Nr.2290 |
| Archiv | Landesarchiv Speyer |
| Bestand | H 3 |
| Best.Verz. | Fehlt |
| Titel | Kalmit-Thurm bei Maikammer - Bewilligung einer Collekte. |
| Inhalt | Restauerierung des Kalmit-Thurmes bei Maikammer |
| Umfang | Fehlt |
| Aussteller | Gemeinde Maikammer |
| Ausstellungsort | Maikammer |
| Empfänger | Bürgermeister und Rat |
| Siegler | Fehlt |
| Datum | 1867 |
| Ausstellungsjahr | Unbekannt |
| Ausstellungstag | 2. März |
| Regest | Ja |
| Text-Original | Ja |
| Text-Übertragung | Ja |
| Weitere Personen | Ziegler · Frantz · Wingerter · Gabr. Eisele |
| Erwähnung in | N/A |
| CMS | 1134 |
| Zitat | Zitat fehlt |
| Schlagwort | |
| Sammlung |
Die Vorlage hat ausgefüllt: /2023-11-22
LA Sp H 3 Nr.2290 ist ein Schriftverkehr der Gemeinde Maikammer mit mehreren Stellen wg. der Restaurierung des Kalmitturmes.
Umschlag
Faxc. No 2290 / Ruinen / Akten / der / königl. bayer. Regierung der Pfalz, / Kammer des Innern / Betreff: Kalmit=Thurm / bei / Maikammer. / I. Band / 1867 _ 1914
Schreiben der Gemeinde Maikammer
Maikammer d. 2ten März 1867 Hohe / Königliches Regierung der Pfalz / Kammer des Innern
(am linken Rand) Restaueriuerng des Kalmit- thurms bei Maikammer / betr
Der Kalmitthurm, bekanntlich einer der schönsten Punkte der Pfalz, soll allgemein ausgesprochenem Wunsche gemäß, in der Weise hergestellt werden, daß man bequem hinaufgehen kann und bei verfügbaren Mitteln soll dessen Erhöhung und Verschönerung weiter bethätigt werden.
Zu diesem Zwecke haben bereits die hiesigen Einwohner nahezu 280fl. an freiwilligen Beiträgen geleistet, ein Betrag der jedoch bei Weitem nicht hinreicht, um das vorgestellte Ziel zu erreichen, da immerhin einige hundert gulden hiezu erfordlich sind.
Es soll nun ein Aufruf zu Geldbeiträgen im Regierungsbezirke der Pfalz erlassen werden.
Da die Kalmit Jahr aus Jahr ein, von Personen aus Nah und Fern vielfach besucht wird. [S 1] So lässt sich mit Bestimmtheit erwarten, daß der ergehende Aufruf zu Geldbeiträgen den besten Erfolg haben wird.
Aus denjeingen Personen hiesiger Gemeinde, die bereits freiwillige Beträge geleistet haben und die deshalb als Vereinsmitglieder anzusehen sind, hat sich mittels Wahl ein Comite aus den gehorsamst unterzeichneten Personen gebildet, das verpflichtet ist, die Leitung der Sammlungsgeschäfte, die Aufstellung und Ausführung des Bauplanes, sowie die Vergabung der Leistungen und Bauarbeiten zu übernehmen und über Einnahmen und Ausgaben dem Verein Rechnung zu stellen.
Dieses Comite erlaubt sich im Hinblicke auf §§ 4 der allerhöchsten Verordnung vom 20ten September 1862 die ehrfurchtsvolle Bitte zu stellen, hochgefälligst gestatten zu wollen, daß ein öffentlicher Aufruf zu Geldbeträgen zu besagtem Zwecke erlassen werde.
Der gnädigen Gewährung dieser Bitte entgegegnsehend zeichnet Euer hohen königlichen Regierung ganz gehordsamste
Ziegler / Frantz / Wingerter / GabrEisele / Spies
Weiterleitung an das Bezirksamt Neustadt
[An der Seite] Praes: 5. März 1867 (wohl Eingangsvermerk): ? an das kgl. Bezirksamt Neustadt zur gutachterlichen Äußerung, wobei auch zu berichten ist, wer Eigenthümer des Kalmit Thurmes und ob derselbe mit den ... Bauarbeiten einverstanden ist. 6. März 1867.
Schreiben des Bezirksamts Landau
Landau den 1ten April 1867. Königlich Bayerische Regierung der Pfalz Kammer des Innern ! Betreff Restaurierung des Kalmit-Thurmes bei Maikammer, hier die Bewilligung einer Collekte.- / mit 8 Beilagen. Gemäß hohen Auftrags vom 6. Mts erlaubt man sich zu berichten, daß die politische Gemeinde Maikammer laut beifolgenden Kaufvertrags vom 28. März l.(?) Jrs. Eigenthümerin des Kalmit Thurmes und als solche mit der Ausführung der Restaurierungs-Arbeiten einverstanden sei. Geruhe hohe Stelle hiernach 1.) den unterm 28. Mts. zwischen Franz Lederle als Verkäufer und dem Bürgermeister Frantz als Käufer abgeschlossenen Kaufact in duplo zu genehmigen 2.) Den beifolgendenen Plan und Kostenanschlag der hohen Prüfung un Genehmigung zu unterstellen. 3.) Das Comité des zu Maikammer bestehenden Kalmit-Vereins auf Grund der §§ 4 und 6 der Verordnung vom 20. September 1862 auf die Dauer von zwei Jahren und mit der Bedingung, daß über die zwekcentsprechende Verwendung der Sammelgelder Rechnung gelgt werde, zur Vornahme der fraglichen Collekten zu ermächtigen. Hohe königliche Regierung unteränigst - gehorsamstes Königl. Bezirksamt
[Am Rande links] P.P. An Herrn Regierungs-Assessor Stempel zur ...gefälligen Verfügung mit dem ergebensten Bemerken, daß gegen den Ankauf des Thurmes durch die Gemeinde Maikammer nichts zu er(urieren) sey. Speyer 4 April 1867
[Am Rande links, Seite 2] Reson- Speyer 6 April 1867 ? die Beilagen des Berichts vom 1 l M. gehen mit folgender Entschließung zurück: 1.) der Ankauf des Kalmitthurmes seitens des Bürgermeisteramts Maikammer für diese Gemeinde und der Betrag XXX Kreuzer wird dem gemeinde... Antrag vom 24ten März entsprechend, genehmigt. 2.) Auf Grund der §§4 und 6 der Alb... Verordnung vom 20 September 1862 wird dem Comité zum Ausbau des Thurmes auf der Calmit die Erlaubnis ertheilt, freiwillige gaben zu diesem Zwecke einzusammeln und in öffenltiche Blättern hiezu aufzufordern. In Vorannahme einer wirklichen(durchgestrichen) Sammlung von Haus zu Haus. [nächste Seite rechts weiter] wird jedoch auf die Cantone Edenkoben und Neustadt beschränkt. --- auf die Beilagen nach Fertigung der beiden E... Kaufvertrags mit der Genehmigungsformel --- Notiz? dem k. Bezirksamt Neustadt die Ziff 2 ...
Schreiben der Gemeinde Maikammer - ausbleibende Spenden -
Maikammer, den 13. Juni 1867.
Historischer Verein - Antwort
Speyer, den 3. Juli 1867