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Wittum: Unterschied zwischen den Versionen
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Später wird {{PAGENAME}} als eine Zuwendung des Mannes an die Frau zu deren Versorgung im Witwenstande (Doarium, Dotalicium, Vidualicium, Leibgedinge) verstanden<ref>Meyers Großes Konversationslexikon Bd. 6, Sp. 704 bis 706, abgerufen über woerterbuchnetz.de /abgerufen 03. Juli 2017</ref>. Es konnte in lebenslänglichem Nießbrauch an Grundstücken bestehen oder auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe eines Adligen zu gewährende Leistung benennen. | Später wird {{PAGENAME}} als eine Zuwendung des Mannes an die Frau zu deren Versorgung im Witwenstande (Doarium, Dotalicium, Vidualicium, Leibgedinge) verstanden<ref>Meyers Großes Konversationslexikon Bd. 6, Sp. 704 bis 706, abgerufen über woerterbuchnetz.de /abgerufen 03. Juli 2017</ref>. Es konnte in lebenslänglichem Nießbrauch an Grundstücken bestehen oder auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe eines Adligen zu gewährende Leistung benennen. | ||
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Version vom 3. August 2017, 12:36 Uhr
Wittum(auch Wittumb, (fälschlich auch Widdum[1]) war ursprünglich der vom Bräutigam an den Vormund der Braut zu zahlende Kaufpreis. Damit erhielt der Bräutigam die vormundschaftliche Gewalt über die Braut.
Später wird Wittum als eine Zuwendung des Mannes an die Frau zu deren Versorgung im Witwenstande (Doarium, Dotalicium, Vidualicium, Leibgedinge) verstanden[2]. Es konnte in lebenslänglichem Nießbrauch an Grundstücken bestehen oder auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe eines Adligen zu gewährende Leistung benennen.
Wittum wird in Urkunden zu Alsterweiler verwendet:
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