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Dorfordnung 1549: Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' ist die erste verbindliche, schriftliche dargelegte Regelung für jeden Einwohner der [[Maikammer|Gemeinde Maikammer]] mit [[Alsterweiler]]. Sie wurde im Jahre 1549 verfasst.
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==Artikel der Dorfordnung==
 
==Artikel der Dorfordnung==

Version vom 2. Mai 2017, 17:51 Uhr

Dorfordnung 1549 ist die erste verbindliche, schriftlich dargelegte Regelung für jeden Einwohner der Gemeinde Maikammer mit Alsterweiler. Sie wurde im Jahre 1549 verfasst. Die Übertragung erfolgte durch Doll (1985).

Artikel der Dorfordnung

Übertragung der Urkunde durch Anton Doll

© Doll (1985) ‹Die Maikammerer Dorfordnung von 1549› In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz. (Hg.), Band/Ausgabe: 83, Seite(n): 5-361, (CMS 280).

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Urteil des Friedensgerichts Edenkoben Nr.590 aus dem Jahre 1843

Es behandelt den Fall Michael Hauck gegen Peter Kühn.

Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI1 
  2. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel2 
  3. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel3 
  4. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI4 
  5. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI5 
  6. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI6 
  7. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI7 
  8. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI8 
  9. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI9 
  10. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI10