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Pfennigmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Am Reichskammergericht gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.
 
Am Reichskammergericht gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.
  
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Version vom 28. Oktober 2018, 11:57 Uhr

Pfennigmeister war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet. Für diese Funktion waren verschiedene Ränge vorgesehen. Die Pfennigmeister waren an unterschiedlichen Institutionen beschäftigt. Die Reichspfennigmeister wurden vom Kaiser direkt ernannt[1].

Am Reichskammergericht gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.


Fundstellen zu Pfennigmeister

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 2



  NameSitzWirtschaft
Gisbert de MaereSpeyer

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. DRW - Deutsches Rechtswörterbuch, 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251 "am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister"

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Pfennigmeister gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion, Person nach Funktion

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 28.10.2018". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfennigmeister. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfennigmeister ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 17.06.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^ Concepte 1748/Seite793