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Dorfordnung 1549: Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' ist die erste verbindliche, schriftliche dargelegte Regelung für jeden Einwohner der [[Maikammer|Gemeinde Maikammer]] mit [[Alsterweiler]]. Sie wurde im Jahre 1549 verfasst.
 
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==Urkunde in großer Ansicht==
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==Übertragung der Urkunde durch Anton Doll==
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<small>© Doll (1985) ‹Die Maikammerer Dorfordnung von 1549› In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz. (Hg.), Band/Ausgabe: 83, Seite(n): 5-361, (CMS 280).</small>
 
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Version vom 2. Mai 2017, 13:52 Uhr

Dorfordnung 1549 ist die erste verbindliche, schriftliche dargelegte Regelung für jeden Einwohner der Gemeinde Maikammer mit Alsterweiler. Sie wurde im Jahre 1549 verfasst.

Übertragung der Urkunde durch Anton Doll

© Doll (1985) ‹Die Maikammerer Dorfordnung von 1549› In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz. (Hg.), Band/Ausgabe: 83, Seite(n): 5-361, (CMS 280).

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Urteil des Friedensgerichts Edenkoben Nr.590 aus dem Jahre 1843

Es behandelt den Fall Michael Hauck gegen Peter Kühn.

Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI19 
  2. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI20 
  3. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI21