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GLA Ka 67 Nr.448, 49 V: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Gegenzug übergab der Bischof Güter und zwei Zehntkirchen in Venningen, Weinsweiler, Mothern und Illingen zur lebenslangen Nutzung. Mit dem Tod von Rudolf sollten alle Güter zurück an den Bischof fallen. In der Urkunde von 960 stimmen die Söhne Rudolfs, Rudolf und Konrad dieser Schenkung zu. Da bei dieser Schenkung vermutlich auch königliche Rechte betroffen waren, bestätigt König Otto (der Große) diese Schenkung. Schreiber der Urkunde ist Priester Winnibert (in Latein: "Ego igitur indignissimus presbiter Winibertas ex inssu Godefridi episcopi scripsi diemque notavi."). Das besondere an der Urkunde ist die Ersterwähnung mehrerer Gemeinden, darunter Weinsweiler und dort gelegenen Weinbergen.
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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2025, 17:55 Uhr

Urkunde GLA Ka 67 Nr.448, 49 V

Gebiet: Weinsweiler
Zeitraum: 957
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

GLA Ka 67 448, 49 V.jpg

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer GLA Ka 67 Nr.448, 49 V
Archiv Generallandesarchiv Karlsruhe
Bestand Kopialbücher
Best.Verz. 67
Titel Übertragung von 22 Tagwerken Weinbergen in Weinsweiler
Inhalt Güterübertragung
Umfang Fehlt
Aussteller Rudolph (von Leimersheim)
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger Georg von Speyer
Siegler Fehlt
Datum 957
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag 7. Mai
Regest ja
Text-Original ja
Text-Übertragung ja
Weitere Personen Rudolf · Gottfried von Speyer · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Zitat fehlt
Schlagwort

Weinberg · Weinsweiler · Güterübertragung · Tagwerk · Jornales

Sammlung

Urkunde · Tagwerk · Jornales · Weinsweiler

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2025-10-20

Die Urkunde trägt den (Sub)Titel: Übertragung von 22 Tagwerken Weinbergen in Weinsweiler. Die Urkunde gilt als ältester schriftlicher Nachweise des Weinanbaus in Maikammer und Alsterweiler.

Übertragung

Bisher keine vollständig Übertragung; nur Teilabschnitt mit Weinsweiler: "In villa vero winiswilare nuncupato - XX - at - II jornales vinearum." Vollständige Übertragung des lateinischen Textes bei Remling UB I, Seiten 13 und 14 (der Urkunde aus dem Jahre 960, 7. Mai)[lit 1].

Regest zur Gesamturkunde

Rudolf ("ein gewisser edler Mann namens Rudolf") tauschte (unter Zustimmung seiner Söhne Rudolph und Kuno = Konrad) im Jahre 957 (am 7. Mai, dem Gründonnerstag) Güter mit Bischof Gottfried von Speyer. Die Urkunde ist Teil des Codex minor Spirensis[1].

Rudolf vermacht dem Bischof Güter, Rechte und Personen (Leibeigenschaften) in den Orten Leimersheim, Rülzheim, Essingen, Fischlingen, Lachen, Nußdorf, Dammheim, Forachheim[2] und "alles was er im Speyergau besitzt".

Im Gegenzug übergab der Bischof Güter und zwei Zehntkirchen in Venningen, Weinsweiler, Mothern und Illingen zur lebenslangen Nutzung. Mit dem Tod von Rudolf sollten alle Güter zurück an den Bischof fallen. In der Urkunde von 960 stimmen die Söhne Rudolfs, Rudolf und Konrad dieser Schenkung zu. Da bei dieser Schenkung vermutlich auch königliche Rechte betroffen waren, bestätigt König Otto (der Große) diese Schenkung. Schreiber der Urkunde ist Priester Winnibert (in Latein: "Ego igitur indignissimus presbiter Winibertas ex inssu Godefridi episcopi scripsi diemque notavi."). Das besondere an der Urkunde ist die Ersterwähnung mehrerer Gemeinden, darunter Weinsweiler und dort gelegenen Weinbergen.

Erkenntnisse

  • Rudolph war vermutlich Rudolph von Zeiskam (weniger wahrscheinlich Rudolph von Leimersheim[3]). Bei den Herren von Zeiskam waren Rudolph und Kuno (Konrad) so werden in der zweiten Urkunde seine Söhne benannt "Leitnamen".
  • Weinsweiler, urkundliche Ersterwähnung 957
  • Weinberge/Weinbau, urkundliche Ersterwähnung für Maikammer und Alsterweiler 957 und 960.

Weblinks

Literatur

  1. Remling, Franz Xaver (1852): Urkundenbuch zur Geschichte der Bischöfe zu Speyer. (Aeltere Urkunden.): Kirchheim und Schott (IV), Seiten 13 und 14.

Einzelnachweise

  1. Urkunden und Abschriften ab dem Jahre 650 bis 1343.
  2. Es handelt sich dabei um eine Wüstung bei Landau in der Pfalz, Forchheim. Sehen Sie dazu Dolch, Greule, Seite 145.
  3. wie hier angenommen wird.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

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