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Dorfordnung 1549: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Mai 2017, 13:52 Uhr
Dorfordnung 1549 ist die erste verbindliche, schriftliche dargelegte Regelung für jeden Einwohner der Gemeinde Maikammer mit Alsterweiler. Sie wurde im Jahre 1549 verfasst.
Übertragung der Urkunde durch Anton Doll
© Doll (1985) ‹Die Maikammerer Dorfordnung von 1549› In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz. (Hg.), Band/Ausgabe: 83, Seite(n): 5-361, (CMS 280).
Urteil des Friedensgerichts Edenkoben Nr.590 aus dem Jahre 1843
Es behandelt den Fall Michael Hauck gegen Peter Kühn.
Referenzierungen
- ^ Titel: Dorfordnung 1549.
Schlüssel: Dorfordnung 1549/Artikel#Vorspann_1
Seite: Vorspann_1
Zitat: In diesem buchlein sind des dorffs zuw Meinkeimer herbrachte und geüpte ordenunge, so man bei vermerckten peen und straffen zuw halten schuldig begriefen etc. Laus deo semper. Sub Dato 1549.
Übertragung: Das Buch enthält die von alters hergebrachten und ausgeübten Ordnungen. So wie man sie einhalten soll bei Strafen und Bußgeld.
Anmerkung: Vorspann zur Dorfordnung mit dem Hinweis, daß diese Ausführungen als "hergebracht und ausgeübt" ansieht. Somit galten diese wohl schon seit langer Zeit, ggf. als Weistum in mündlicher Überlieferung.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Laus deo semper · Vorspann · Dorf · Maikammer · Überlieferung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Dorfordnung · Weistum · Maikammer · Alsterweiler
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung_maikammer_1549_Doll_.pdf
WIKI: Ordnung