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Theilungsakt der fünften Haimgeraide/Abschnitte
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Theilungsakt der fünften Haimgeraide - Vorspann.
- Titel: Theilungsakt der fünften Haimgeraide.
Schlüssel: Theilungsakt der fünften Haimgeraide/Abschnitte#Vorspann
Seite: Vorspann
Zitat: Vor dem unterschriebenen Carl Medicus, königlichem Notär zu Edenkoben, im Bezirke Landau residirend, und denen nachbenannten Zeugen, waren gegenwärtig, die Herrn Daniel Reinig, Bürgermeister der Gemeinde Maikammer, allda wohnend, Caspar Becker, Bürgermeister der Gemeinde Kirrweiler, allda wohnend, Jacob Gieß, Bürgermeister der Gemeinde Diedesfeld, allda wohnend, und Georg Friedrich Seeber, Bürgermeister der Gemeinde St. Martin, allda wohnend, alle handlend in ihrer Eigenschaft als Administratoren ihrer respectiven Gemeinden und im Namen aller Einwohner derselben, und erklären: daß die Einwohner der Gemeinden von Maykammer, Kirrweiler, Diedesfeld, und Sanct=Martin, seit undenklichen Jahren ungetheilte Eigenthümer eines Wald = Districtes seyen, der sich die fünfte Haimgeraide nenne, nach der neuern Vermessung drey tausend drey und zwanzig Hectares ein und achtzig Ares, vier und neunzig Metres Flächeninhalt habe, und gegen Norden von denen Waldungen der Gemeinden Hambach und Lachen, dann der Gemeinde Eßthal, nach Süden von der vierten Haimgeraide, nach Osten von denen Gemeinden Diedesfeld, Maikammer und Sanct = Martin, und nach Westen von dem Bann der Gemeinde Elmstein und der vierten Haimgeraide begränzet seye; daß die jedem Einwohner zugestandene gleiche Berechtigung in dieser Waldung am Ende zu dessen Ruin und theilweiser Verödung geführet habe; daß mit dieser Verringerung des Waldbestandes die überhandgenommene Bevölkerung in denen Gemeinden in keinem Verhältnisse gestanden, und daher - weil doch jeder etwas aus dem Walde zu beziehen getrachtet - die Frevel überhand genommen, mit solchen die Forststrafen sich vermehret, und manche Familie dadurch ganz verarmet wäre. Daß alle Verordnungen, dem Frevel zu steuern, und die Strafen zu vermindern, den gewünschten Erfolg nicht gehabt. Daß die Mitglieder der Geraiden = Verwaltung kein besseres Mittel diesem Unwesen zu steuern gefunden, als eine Theilung dieser gemeinschaftlichen Waldungen, wodurch jede Gemeinde privativer Eigenthümer des ihr zufallenden Antheiles würde, solchen besser als im Allgemeinen in Obhut nehmen könne, und auch dadurch die bisherige Veranlassung - ungetheilter, und jedem Einwohner allein geschienen habender Besitz und Benutzung des Ganzen - wegfälle; daß mit ihren Bürgermeistern die Bevollmächtigte der vier Gemeinden sich von der nehmlichen Wahrheit überzeuget hätten, und daher Nahmens der Einwohner aller Gemeinden sich an dem sechszehnten May achtzehn hundert zwanzig vor dem königl. Land=Commissariate Landau versammlet, und allda sowohl die theilung selbsten, als auch die Proportion nach welcher solche geschen soll, festgesezet haben, nehmlich; daß von dem ganzen Walde die Gemeinde Maikammer wegen ihrer stärkern Bevölkerung ein Zwanzigstel voraus erhalten, und daß nachher der Ueberrest zu vier gleichen Tehilen getheilt werden solle; daß köngliche Hohe Regierung des Rheinkreises diese vorgeschlagene Theilung der fünsten Haimgeraide am zwanzigsten Merz achtzehn hundert zwanzig genehmiget, und der königliche Kreis=Forst=Inspektor Herr Dreßler, die Vermessung, in Planlegung, Abschätzung, Ausgleichung und Heimweisung des Antheiles jeder Gemeinde zum Theil dirigiret, zum Theil selbsten bewerkstelligt habe, wi dieses der plan der Waldung, von dem Geometre Schäfer gefertigt, der zu Edenkoben an dem fünften dieses Vol. 7. Fol. 92. V. Case 1. gegen ein und dreisig Kreuzer registrirt, nachdem er von Comparenten, Zeugen, und Notär, ne varietur unterschrieben ware, dem gegenwärtigen angehängt bleibet, ausweißet; und daß nach solchem denen Gemeinden nachbeschriebene Antheile zugefallen sind, die sie sich wechselseitig und solidarisch gegen Behinderungen, Störungen, und fremde Ansprüche jeder Art garantiren, damit jede Gemeinde allein benutze, verwalte und darüber verfüge, und zwar:...
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: .
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Vorspann · Haingeraide · Teilungsakt · Theilungsakt der fünften Haimgeraide · Daniel Reinig · Bürgermeister · Walddistrikt · Waldfrevel · Einwohner · Forststrafen · Carl Medicus
Quelle:
Vorkommnis: 1823-08-08
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Maikammer · Alsterweiler · Haingeraide · Teilungsakt · Theilungsakt der fünften Haimgeraide
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/wiki/images/.pdf
WIKI: Theilungsakt der fünften Haimgeraide
Theilungsakt der fünften Haimgeraide - Abschnitte A bis D.
- Theilungsakt der fünften Haimgeraide/Abschnitt_A
- Theilungsakt der fünften Haimgeraide/Abschnitt_B