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Landau (Landcommissariat)

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Landau (Landcommissariat) ist eine Verwaltungseinheit, die vom 01. April 1818 bis zum 30. Juni 1862 bestand.

Aus der Franzosenzeit hatte Bayern in der Pfalz die seit 1798 entstandene Verwaltungsstruktur im Großen und Ganzen übernommen. Der Rheinkreis war in vier Kreisdirektionen (Frankenthal, Kaiserslautern, Speyer, Zweibrücken)[1] eingeteilt. Die nachgeordneten Verwaltungsebenen Kantone (Kanton Edenkoben 1816-1852) und Bürgermeistereien (Maikammer) blieben erhalten.

Das Gebiet des Landkommissariats Landau gehörte bis 1814 zum Département Bas Rhin bzw. bis 1815 zum Niederrhein.

Zum 1. April 1818 wurden die Distrikte der bisherigen vier Bezirks-Directionen des Rheinkreises in zwölf Landkommissariate neu aufgeteilt. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten änderten sich nicht.

Zum 1. Juli 1862 erhielt das Landkommissariat (wie alle anderen Landkommissiariate in der Pfalz) die Benennung Bezirksamt, also Bezirksamt Landau. Daraus entstand dann 1938 der Landkreis Landau.

Landau

Das Land=Commissariat Landau (später Bezirksamt Landau) umfasst die Kantone:

a) Landau

b) Edenkoben

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. später Bezirksdirektionen genannt

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Landau (Landcommissariat) gehört den Kategorien an: Verwaltungseinheit, Rheinkreis

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