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Ritteradel
Ritteradel ist die Bezeichnung eines Landstandes im Mittelalter. Der Ritter steht in engem Zusammenhang mit Grundherrschaft und Lehenswesen. Etwa ab dem 10. Jahrhundert war das Lehenswesen so stark verbreitet, dass nahezu alle freien Männer, die über Grundbesitz, Rüstung und Ross verfügten, auch Träger eines Lehens wurden. So setze sich der Ritteradel vor allem aus diesem Personenkreis zusammen.
Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben edelfreien Grundherren auch unfreie Hofbeamte, die sogenannten Ministerialen als Ritter. Aus ihrer Oberschicht bildete sich etwa ab dem 14. Jahrhundert der Großteil des Niederadels, der sich nun wiederum als Ritterstand abgrenzte.
Aufgrund der Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber ihren Landes- oder Dienstherren galten sie als zuverlässiger als gleichgestellte Ritter. Sie rückten zum Neuadel der Ritterbürtigen auf, der nun Geburtsstand war. Der Ritterstand ist insgesamt nicht als homogene Einheit zu verstehen, ein Ritter konnte sowohl dem hohen als auch dem niederen Adel angehören, jedoch zählte die Mehrzahl der Ritter zum niederen Adel.
Im späteren Mittelalter war die Ritterbürtigkeit, also die Abstammung von (nieder-)adligen Vorfahren meist die Voraussetzung für eine Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der Schwertleite, später dem Ritterschlag, wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt, man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand.
Der Großteil der hochmittelalterlichen Ritter konnte sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Dauer im niederen Adelsstand halten. Viele Linie starben auch einfach nur aus.[web 1] [web 2]
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